Mülheim/Duisburg. Ein Mülheimer (31) hat einen Achtjährigen missbraucht. Er muss für vier Jahre ins Gefängnis und verliert voraussichtlich seinen Job als Beamter.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss ein 31-jähriger Mülheimer vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Duisburg hatte am Ende des mehrtägigen Verfahrens, das bereits am 21. April begonnen hatte, keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte 2017 in zwei Fällen einen achtjährigen Jungen sexuell missbraucht hatte.
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Bis zuletzt hatte der 31-Jährige seine Unschuld beteuert. Doch sein Verteidiger, der mutig einen Beweisantrag nach dem nächsten gestellt hatte, beantragte zuletzt vergeblich Freispruch. Für seinen Mandanten bedeutet das Urteil nicht nur einen längeren Aufenthalt hinter Gittern, wo Sexualtäter, die sich an Kindern vergriffen haben, bekanntlich auch bei Mitgefangenen nicht besonders beliebt sind.
31-Jährigem Beamten droht nun der Jobverlust
Den 31-jährigen kommunalen Beamten der Stadt Mülheim werden, sollte das Urteil rechtskräftig werden, zusätzlich auch schwer wiegende dienstrechtliche Konsequenzen treffen. Denn gemäß Beamtenrecht bedeutet eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe automatisch die Entfernung aus dem Dienst und den Verlust der bislang erworbenen Pensionsansprüche.
Die Anklage hatte ursprünglich fünf Fälle aufgelistet, in denen sich der 31-Jährige am Sohn eines Bekannten vergangen haben sollte. Zu Verfahrensbeginn war die Beweislage nicht nur von der Verteidigung skeptisch eingeschätzt worden. Die Anklageschrift war ungewöhnlich wenig präzise gefasst. Zudem hatten Widersprüche in einigen der im Vorfeld des Hauptverfahrens gemachten Zeugenaussagen vermuten lassen, dass eine Schuld des Angeklagten möglicherweise nicht zu beweisen sei.
Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen zwischenzeitlich gar schon mal eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen vor Anklageerhebung bereits einmal eingestellt. Auf Betreiben der Nebenklage waren die Ermittlungen wiederaufgenommen worden, war es schließlich doch zum Prozess gekommen.
Und im Laufe der Hauptverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer, die sehr viel mehr Verhandlungstage in Anspruch nahm als ursprünglich geplant, verdichteten sich die Indizien und belastenden Momente gegen den 31-Jährigen, der mit den Eltern des Jungen befreundet gewesen war, immer mehr. Drei Anklagepunkte wurden zwar eingestellt, sie hätten für das Strafmaß allerdings auch nur untergeordnete Bedeutung gehabt.
Täter näherte sich dem Achtjährigen auf spielerische Art und missbrauchte ihn dann
Bei den beiden verbliebenen Fällen war sich die Kammer aufgrund von Zeugenaussagen und den Bewertungen einer Glaubwürdigkeitsgutachterin jedoch sicher: Zunächst spielerisch habe der Angeklagte das Kind zu sexuellen Handlungen veranlasst, es so dazu gebracht, sich nackt auszuziehen und es zu dulden, dass auch der 31-Jährige sich auszog. Dann habe der Angeklagte das Kind auf verschiedene Weise missbraucht.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht insbesondere, dass er zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Strafverschärfend sah die Kammer jedoch den Vertrauensbruch, den der 31-Jährige gegenüber den Eltern des Kindes, besonders aber gegenüber dem Jungen begangen habe.