Mülheim. Mehrere Platzverweise gegenüber Personengruppen musste das Ordnungsamt am Samstag aussprechen, vor allem in den Ruhrauen.
Das Kontaktverbot ist bei einigen Mülheimern wohl in Vergessenheit geraten. Bei 58 Kontrollen, die das Ordnungsamt am Samstag durchführte, mussten 61 Platzverweise ausgesprochen werden. Vor allem in den Ruhrauen, im Bereich der Raffelbergbrücke, hielten sich zu viele Personen auf, so dass Sicherheitsabstände nicht mehr gesichert eingehalten werden konnten.
„Da gegenüber größeren Personengruppen Platzverweise verhängt werden mussten, waren hier Ordnungswidrigkeitsanzeigen einsatztaktisch nicht möglich“, heißt es seitens der Stadt.
Spielplätze weiterhin gut beobachten
Der Aufenthalt auf Spielplätzen müsse weiterhin beobachtet werden, der Spielplatz an der Charlottenstraße beispielsweise war am Samstag zwischenzeitlich mit 40 bis 50 Kindern und Erwachsenen sehr stark frequentiert. „Ob hier mittelfristig eine erneute Schließung des Spielplatzes notwendig werden wird, bleibt abzuwarten“, so das Ordnungsamt.
Schon am Freitag musste die Skateranlage an der Südstraße unmittelbar nach der Freigabe wieder geschlossen werden, da sich 40 Jugendliche ohne Einhaltung der Abstandsregeln dort aufhielten, mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrten. Am Freitag musste das Ordnungsamt im Stadtgebiet 40 Platzverweise aussprechen.
Bei Verstößen mehr Bußgelder erheben
Auf Facebook schreibt die Stadt: „Bisher hat das Ordnungsamt die Vorgaben der Coronaschutzverordnung nur mit Platzverweisen durchgesetzt. Es konnte verhindert werden, dass viele Bußgelder ausgesprochen werden mussten. Die seit Montag geltenden Lockerungen bewirken, dass wieder mehr öffentliches Leben stattfindet. Trotzdem ist nicht zu vergessen, dass das Kontaktverbot, die Hygienevorschriften und Abstandsregeln uns weiterhin begleiten!“
Mit den Lockerungen gehe einher, dass insbesondere das Kontaktverbot nicht eingehalten werde. Um das für Mülheim bisher gut verlaufende Infektionsgeschehen nicht zu gefährden, sehe sich das Ordnungsamt gezwungen, bei Verstößen gegen die Verordnung, stärker als bisher, Bußgelder zu erheben.