Mülheim. Wegen Corona sind nicht nur öffentliche, sondern auch private Osterfeuer verboten. Die Stadt Mülheim korrigiert ihre Mitteilung von Mittwoch.

Nicht nur öffentliche, sondern auch private Osterfeuer sind 2020 in Mülheim ausnahmslos verboten. Das stellt die Stadt Mülheim in einer aktuellen Mitteilung richtig. Zunächst hieß es, nicht-öffentliche Feuer dürften unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen gezündet werden.

Zum Erlass des NRW-Umweltministeriums "haben wir - entgegen unserer ersten Auffassung zu ,privaten' Osterfeuern - eine Interpretationshilfe bekommen, die klarstellt, dass traditionelle Osterfeuer grundsätzlich aufgrund der Kontaktbeschränkungen zur Zeit nicht stattfinden können und dürfen", so die Stadt. Auch in anderen Kommunen hat es hier offenbar Missverständnisse gegeben.

Verbrennen von Grünabfall ist illegale Entsorgung

Wer aufgestapeltes Holz oder Grünschnitt verbrennt, verstößt gegen das Landesimmissionsschutzgesetz und begeht illegale Abfallentsorgung. Das gilt auch auf dem eigenen Hof oder im Garten. Die Abfälle müssen entweder zwischengelagert oder ordnungsgemäß entsorgt werden.