Mülheim. In Mülheim sind Hundehalterinnen und ein Landschaftswächter in einen körperlichen Streit geraten. Gericht konnte nicht auflösen, wie es dazu kam.
Was sich genau an jenem 14. Februar 2019, einem Donnerstag, in den Ruhrauen abgespielt hat, konnte auch eine zweieinhalbstündige Verhandlung vor dem Mülheimer Amtsgericht nicht klären. Dokumentierte Verletzungen und Empörung auf beiden Seiten, doch am Ende gab es einen Freispruch für die beiden Frauen, denen Körperverletzung mit Hundeleinen vorgeworfen worden war.
Fest steht, dass die Situation in den idyllischen Ruhrauen nahe dem Ruhrstrand gegen 14 Uhr eskaliert ist, als Mutter und Tochter, 60 und 28 Jahre alt, mit ihren Hunden auf einen Landschaftswächter, heute 81, trafen. Beide Parteien haben gegenseitig Strafanträge gestellt. Doch warum es so plötzlich zu der handgreiflichen Auseinandersetzung kam, und wer den Streit ursächlich begonnen hatte, konnte nicht abschließend geklärt werden. Die beiden ersten Zeugen waren auf der anderen Ruhrseite und damit zu weit weg, um das Geschehen im Detail verfolgen zu können.
Mülheimer Landschaftswächter trat auch als Nebenkläger auf
Der Landschaftswächter, der nicht nur als Zeuge, sondern auch als Nebenkläger auftrat und mit Gehstock den Gerichtssaal betrat, blieb bei seiner Aussage, dass er die Frauen im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für die Stadt auf ihre im Naturschutzgebiet frei laufenden Hunde angesprochen habe. Er habe sich vorgestellt, darum gebeten, die Hunde anzuleinen, seinen Ausweis gezeigt. Daraufhin sei er beschimpft worden, man habe sein E-Bike umgetreten, er sei von der jüngeren Frau mit den mit Karabinern versehenen Hundeleinen geschlagen worden. Als er die Polizei rufen wollte, habe man ihm das Handy aus der Hand geschlagen. Gewehrt habe er sich nicht, nur abgewehrt, was er als ehemaliger Taekwondo-Sportler auch einmal gelernt habe.
Die beiden angeklagten Frauen, unterstützt von ihren beiden Anwälten, gaben an, die Aggressivität sei von dem Landschaftswächter ausgegangen. Erst sei die Tochter, dann die Mutter angegriffen worden mit Tritten und Schlägen. Auch habe er gesagt, eine Kampfsportart zu beherrschen, haben den Frauen ein entsprechendes Foto gezeigt, aber keinen Ausweis. Auf die Frage von Amtsrichterin Janine Kaule, warum der Mann denn überhaupt so aggressiv auf sie zugekommen sei, antwortete die 60-Jährige: "Ich weiß nicht, warum er es getan hat." Der 81-Jährige widersprach der Darstellung. Die 60-Jährige habe er nicht berührt, die jüngere Frau an den Haaren von seinem Rad weggezogen, das diese habe beschädigen wollen.
Beide Parteien trugen Verletzungen davon
Einig waren sich die Beteiligten nur darin, dass es keine unmittelbaren Zeugen in der Nähe gegeben habe. Gehört wurden vor Gericht auch zwei Sanitäter, die allerdings erst vor Ort waren, als das Geschehen bereits vorbei war, und die sich um die Verletzten kümmerten, etwa die Platzwunde am Kopf des Seniors verbanden. Beide Parteien trugen Blessuren davon, deren Dokumentation dem Gericht vorlagen. So hatte die 60-Jährige unter anderem mehrere Prellungen sowie ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma erlitten, verblieb zur stationären Überwachung im Krankenhaus. Auch Fotos lagen dem Gericht vor, so von den Verletzungen der jüngeren Frau und blauen Flecken auf den Armen des 81-Jährigen.
Ratlos zeigte sich am Ende der Verhandlung der Staatsanwalt, für den nicht nachvollziehbar war, warum drei normale Bürger grundlos ausgerastet sein sollten. Man sehe wieder mal, dass "der Mensch als Beweismittel nichts taugt". Die Vertreterin der Nebenklage sah das anders, forderte ein Urteil, eine Bestrafung. Der 28-jährige Frau nutzte das letzte Wort zu einem versöhnlichen Satz: "Mit tut das unglaublich leid", sagte sie. "Auch wenn wir nicht daran schuld gewesen sind."
Amtsrichterin Kaule sprach die Angeklagten frei. Es sei nicht klar geworden, wie das Geschehen abgelaufen sei. Auch wenn nicht nachvollziehbar sei, warum eine Partei von jetzt auf gleich so aggressiv geworden sei. "Wir können heute nicht sagen, wie es war."
ÜBERGRIFFE AUF LANDSCHAFTSWÄCHTER
Schon in der Vergangenheit hat es immer wieder Übergriffe gegen die ehrenamtlich im Auftrag des Umweltamts tätigen Landschaftswächter gegeben.
Schon kurz nach dem Vorfall sagte die ermittelnde Polizei, es stehe Aussage gegen Aussage.