Mülheim. Zwei Frauen sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie einen Landschaftswächter in Mülheim angegriffen haben sollen.
Nach dem Angriff auf einen Landschaftswächter in den Mülheimer Ruhrauen sind nun zwei Frauen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die 59-Jährige und die 27-Jährige sollen einen 80-Jährigen am 14. Februar mit Hundeleinen verletzt haben.
Der Landschaftswächter war an dem Donnerstagnachmittag mit dem Fahrrad unterwegs, als er die beiden Frauen (Mutter und Tochter) mit ihren Hunden spazieren sah. „Es waren vier, sie liefen alle ohne Leine durch das Naturschutzgebiet“, erzählte der Mann damals. Er habe die Frauen gebeten, ihre Hunde anzuleinen – schließlich dürfen sie im Naturschutzgebiet nicht frei herumlaufen. Er habe ihnen auch seinen Ausweis vom Ordnungsamt gezeigt. Dann eskalierte die Situation.
27-Jährige soll mit drei Leinen auf den Landschaftswächter eingeschlagen haben
Die beiden Frauen sollen sofort aggressiv reagiert haben: Als er die Polizei rufen wollte, habe ihm eine der Beiden das Handy aus der Hand geschlagen. Die 27-Jährige soll dann mit drei Leinen auf ihn eingeschlagen haben: Die Karabiner verletzten den 80-Jährigen am Kopf. Als er am nächsten Tag in der Redaktion sitzt, hat er eine Platzwunde auf der Stirn, eine weitere hinter dem Ohr. Blutergüsse bedecken seine Unterarme.
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Der 80-Jährige stellte sofort Strafanzeige. Auch das Umweltamt entschloss sich, Strafanzeige im Namen der Stadt zu stellen. Kurz darauf meldeten sich mehrere Zeugen in der Redaktion: Sie behaupteten, der Landschaftswächter habe die Frauen angeschrien und dann massiv angegriffen. Er sei es gewesen, der den Konflikt gesucht und beide Frauen geschlagen hat.
Anklage: Gefährliche Körperverletzung mit einem Werkzeug
Gegen den Mann ist aber keine Anklage erlassen worden. Das Amtsgericht Mülheim hat den beiden Frauen nun die Anklageschriften der Duisburger Staatsanwaltschaft zugeschickt: Sie sind wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung mit einem Werkzeug angeklagt. Laut einem Sprecher des Amtsgericht sei die Anklageschrift an die 27-Jährige noch nicht zugestellt worden – es laufe eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt.
Ob und wann ein Verfahren eröffnet wird, ist noch nicht klar. Zunächst müssten die Anklageschriften bei den Beschuldigten eingehen.