Mülheim. Das „Chicago“ in der Mülheimer City bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Hinter den Kulissen gibt es massive Probleme. Dem Team wurde gekündigt.

Aus dem groß angekündigten Restaurant „Chicago“ auf der Leineweberstraße ist bislang nichts geworden. Die Gastronomie wurde schon nach wenigen Tagen dicht gemacht. Nach einem Neustart sieht es momentan nicht aus. Ehemalige Mitarbeiter sagen, sie hätten viele Stunden unbezahlt gearbeitet.

Das Lokal startete am 10. Februar, aber nur für fünf Tage. Zu den Gründen gab es zunächst mehrere Versionen. Der bisherige Geschäftsführer hatte von notwendigen Nachbesserungen beim Brandschutz gesprochen. Die Stadt hatte dagegen von einem „Vorfall“ berichtet, der einer Betriebserlaubnis entgegenstehe.

Betreiber versprach, nur alkoholfreie Getränke auszuschenken

Auf Nachfrage erläuterte das Ordnungsamt jetzt, dass eine Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke fehle. Bei einem routinemäßigen Ortstermin kurz nach Eröffnung sei der Betreiber aufgefordert worden, alle alkoholischen Getränke zu entfernen. Er habe versprochen, nur noch Alkoholfreies auszuschenken - allerdings war das „Chicago“ speziell auch als Cocktailbar konzipiert, wo man bis spätabends einen Drink nehmen kann.

Auch interessant

Am ersten Freitag nach Eröffnung, dem 14. Februar, statteten Mitarbeiter des Ordnungsamtes dem Lokal einen Besuch ab. An der Bar gab es wieder Hochprozentiges - daher habe man den weiteren Betrieb des „Chicago“ untersagt. In einer Stellungnahme der Behörde heißt es: „Um den Betreiber nicht in Misskredit vor seinen Gästen zu bringen, wurde ihm 30 Minuten Zeit gegeben, um die Gäste zu Ende zu bedienen, abzukassieren und das Restaurant zu schließen. Dieser Aufforderung kam er nach, er agierte kooperativ.“

30 Minuten Zeit, um Gäste abzukassieren und Lokal zu schließen

Seitdem ist das Restaurant geschlossen. Nach Auskunft der Stadt wurde am 13. Februar ein neuer Gaststättenantrag für den Betrieb gestellt - durch eine andere Person. Knapp zwei Wochen später habe das Gewerbeamt auf Nachfrage erfahren, dass dieser Bewerber seinen Antrag zurückzieht. „Seitdem ist hier niemand für das Objekt mehr vorstellig geworden.“

Die rechtlichen Grundlagen

Das Ordnungsamt bezieht sich auf § 2 des Gaststättengesetzes: Danach dürfen alkoholische Getränke nur mit entsprechender Erlaubnis ausgeschenkt werden. Diese liege für das „Chicago“ nicht vor.

Da der Betrieb nicht zugelassen war, haben ihn die Mülheimer Behörden geschlossen (gemäß § 15 der Gewerbeordnung).

So weit das offizielle Geschehen. Hinter den Kulissen muss es aber schwerwiegendere Probleme gegeben haben. Dass die Stadt keine Schanklizenz erteilt hat, hängt mit der Person des bisherigen Geschäftsführers zusammen: Wie diese Redaktion von mehreren Seiten erfahren hat, befindet er sich in einem laufenden Gerichtsverfahren.

Mitarbeitern wurde gekündigt

Eigentlicher Investor hinter dem „Chicago“ ist ein Geschäftsmann aus Kroatien, der an verschiedenen Lokalen beteiligt ist. Im persönlichen Gespräch konnte er die Frage, ob und wann es am Mülheimer Standort weitergeht, nicht beantworten. Er berichtete, dass er den Angestellten gekündigt habe.

Auch für unbewaffnete Gäste bleibt die Tür des „Chicago“ bis auf Weiteres geschlossen.
Auch für unbewaffnete Gäste bleibt die Tür des „Chicago“ bis auf Weiteres geschlossen. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Mittlerweile haben sich zwei ehemalige Mitarbeiter bei dieser Redaktion gemeldet, die beklagen, nicht annähernd das versprochene Geld erhalten zu haben. Einer von ihnen war laut Vertrag als „Allround-Mitarbeiter“ eingestellt: „Aufgaben: Pizzaraum/Küche/Service, Anpacken, wo nötig“. Ab 24. Januar habe er gearbeitet, „zwölf bis 16 Stunden täglich“. Er habe maßgeblich mitgewirkt, das Restaurant einzurichten und eilig ein Team zu rekrutieren. Er sei dafür nicht bezahlt worden, sagt der Mann, „eine Frechheit!“

Statt Lohn Firmenbeteiligung angeboten

Statt dessen sei ihm angeboten worden, 75 Prozent der Firma zu übernehmen. Zum Preis von 83.000 Euro, zu zahlen auf einen Schlag. Er habe abgelehnt. „Mir stehen monatlich 1600 Euro netto zu, plus Überstunden.“ Eine Kopie des Arbeitsvertrages konnte diese Redaktion einsehen. Danach wird der Vertrag erst gültig „mit der Eröffnung des Gaststättenbetriebes (...), vorher nicht“.

Den Original-Arbeitsvertrag gibt es nicht mehr. Der ehemalige Mitarbeiter sagt, er habe ihn am Mittwoch zerrissen, in Anwesenheit des erwähnten Geschäftsmannes, um im Gegenzug 350 Euro in bar zu kassieren. „So habe ich wenigstens ein bisschen Geld bekommen.“ Für ihn sei die Sache damit erledigt. Eine frühere Kollegin wolle ihren Lohn dagegen einklagen.

Arbeitsvertrag zurückgegeben - gegen 400 Euro in bar

Am Donnerstagmittag hat auch eine ehemalige Mitarbeiterin ihren Arbeitsvertrag zurückgegeben - das Treffen mit ihrem Ex-Chef fand unter freiem Himmel auf der Leineweberstraße statt. Sie bekam 400 Euro in bar - „ich möchte mit diesen Leuten nichts mehr zu tun haben“, sagt die junge Frau, „und möglichst wenig Stress“.

Auch interessant