Mülheim. Mülheimer Autofahrer können Wiederzulassung, Neuzulassung und Adressen-Änderung online erledigen. Man muss technische Voraussetzungen mitbringen.
Die Digitalisierung schreitet voran, in allen Bereichen. So ist es seit fünf Jahren im Mülheimer Bürgeramt möglich, bestimmte Dinge rund um Kfz-Ab- und Anmeldung online von zu Hause aus zu erledigen. i-Kfz nennt sich die internetbasierte Fahrzeugzulassung, die das Bundesverkehrsministerium bundesweit vorantreiben will. Die Nachfrage in Mülheim hält sich aber noch in Grenzen.
Seit 2015 kann man sein Auto in Mülheim online abmelden
Das Projekt i-KFZ wurde auch in Mülheim in mehreren Stufen verwirklich, erklärt Uwe Schrader, stellvertretender Leiter des Bürgeramtes. Seit dem 1. Januar 2015 können die Bürger Kraftfahrzeuge online abmelden. Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Wiederzulassung eines (abgemeldeten) Autos oder Motorrads (ohne Halterwechsel) online möglich.
Seit Oktober 2019 nun sind in einer dritten Stufe einige Dinge hinzugekommen, die wohl für die meisten privaten Auto- oder Motorradfahrer zu den häufigsten Gründen zählen, das Bürgeramt aufzusuchen. „Wiederzulassung mit Halterwechsel, Neuzulassung und die Änderung der Wohnadresse“, zählt Schrader Beispiele auf.
Nutzer von i-Kfz muss bestimmte Voraussetzungen mitbringen
Die Bilanz fällt in Mülheim bisher eher mau aus: Astrid Woyd, Hauptsachbearbeiterin im Mülheimer Zulassungswesen, hat seit Einführung von i-Kfz vor fünf Jahren bis Ende Februar 2020 genau 22 Vorgänge registriert: 18 Kfz-Abmeldungen, drei Wiederzulassungen ohne Halterwechsel, eine Umschreibung von auswärts mit Halterwechsel. Im Vergleich mit anderen Kommunen sieht Mülheim aber gar nicht mal so schlecht aus, sagt Schrader: „Wir liegen im NRW-Vergleich irgendwo im Mittelfeld.“
Die kommunalen Behörden sind zwar gesetzlich verpflichtet, i-Kfz anzubieten, aber ein potenzieller Nutzer muss auch bestimmte Voraussetzungen mitbringen, um das neue Online-Angebot überhaupt nutzen zu können. So wird unbedingt ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eID-Funktion (eID steht für electronic Identity, elektronische Identität) benötigt, damit man sich per Internet eindeutig identifizieren kann.
Außerdem benötigt man die kostenlose AusweisApp2 auf dem Smartphone oder alternativ ein Kartenlesegerät. Beim Umschreiben müssen zudem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit einem Sicherheitscode (Pin-Code) zum Freirubbeln versehen sein.
Kfz-Papiere müssen zugeschickt werden
Auch, wenn aktuell noch wenige Mülheimer diesen Service nutzen, dürfte sich das in einigen Jahren geändert haben, schätzt Schrader, und vergleicht diese Entwicklung mit dem Online-Banking: „Die Generation, die damit aufgewachsen ist, geht irgendwann ganz selbstverständlich damit um.“
Rein praktisch wird es bei der Online-Zulassung eines nagelneuen Autos aber künftig auch nicht möglich sein, sofort loszufahren: „Wir bearbeiten das zwar sofort“, so Uwe Schrader, „Aber die Autopapiere und die Plaketten für die Kennzeichen muss das Bürgeramt in solchen Fällen postalisch per Einschreiben zustellen.“ Das könne schon mal drei Werktage in Anspruch nehmen.
Automatisch funktioniert das Abmelden eines Fahrzeugs
Mehr Info auf der Mülheim-Seite
Auf der Mülheim-Seite im Internet muelheim-ruhr.de finden sich unter dem Stichwort „Online KFZ-Zulassung“ Infos und auch ein kurzer Film sowie der Link für die Online-Aktionen.
Die vierte noch umzusetzende Stufe von i-Kfz sieht vor, dass auch „juristische Personen“, also etwa Autohändler, künftig online Fahrzeuge zulassen können.
Was bisher online vollautomatisch und sofort funktioniert, ist das Abmelden (Stilllegen) eines Fahrzeugs, erklärt Uwe Schrader: Der Bescheid dazu komme dann automatisch elektronisch. Drei weitere Zulassungsvorgänge kann man zwar gut online erledigen, aber auch hier spielt die Postzustellung eine Rolle: beim Umzug innerhalb der Stadt Mülheim; beim Umzug in eine andere Stadt (wenn man sein altes Kennzeichen mitnimmt); oder wenn ein angemeldetes Fahrzeug auf einen anderen Halter (bei gleichem Kennzeichen) umgeschrieben wird.
In allen drei genannten Fällen müssen die Kfz-Papiere geändert werden. Hier bekommt man aber beim Online-Verfahren einen Bescheid, den man innerhalb von 30 Minuten herunterladen kann, und der dann zehn Tage lang gültig ist. Dieser Bescheid dokumentiert etwa gegenüber der Polizei, dass alles seine Ordnung hat. „Diesen Bescheid muss man aber mit sich führen“, so Uwe Schrader, auf dem Handy oder ausgedruckt. Innerhalb dieser zehn Tage schickt die Behörde dann die neuen Papiere zu.