Mülheim. Eine schwerbehinderte Bewohnerin des Fliedner-Dorfs stürzte nachts und verletzte sich schwer. Eltern kritisieren nun Zustände in der Nachtpflege.

Claudia und Holger Kanaß sind in Sorge um ihre Tochter Sabrina. Seit Oktober 2018 lebt die schwerbehinderte 27-Jährige in einer Wohngemeinschaft im Fliedner-Dorf in Mülheim-Selbeck. In der Nacht vom 24. auf den 25. Januar stürzte sie in ihrem Zimmer und verletzte sich schwer.

„Die Nase war gebrochen, beide Schneidezähne ausgeschlagen und die Knie schwer geprellt“, berichtet Mutter Claudia Kanaß. Etwa vier Stunden habe sie mit Schmerzen in ihrem Blut auf dem Boden gelegen, bevor die Nachtwache sie endlich fand.

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Nach Rücksprache mit der diensthabenden Nachtwache hieß es, die Pfleger seien zwischen 21 und 6.30 Uhr zu dritt für rund 170 schwerbehinderte Menschen in zehn Häusern zuständig. „Unzumutbare Zustände“ nennt das die Familie. Bereits zuvor war Sabrina nachts gestürzt. Protokolle, in die die Familie Einsicht bekam, belegten, dass Sabrina nachts häufig herumirrte, einmal sogar nackt in ihrem Zimmer aufgefunden wurde. „Sie fühlt sich nachts alleine gelassen“, sagen die Eltern.

Eltern haben Angst vor weiteren Stürzen

Dabei fühle sich Sabrina tagsüber sehr wohl in der Dorf-Gemeinschaft. „Sie arbeitet in der Werkstatt und hat sich gut in die Gruppe eingefügt.“ Nur personell fehle es an allen Ecken und Enden: „Aktivitäten werden angeboten und können dann doch nicht stattfinden, weil die Leute fehlen.“

Sabrina schläft nun nicht mehr in ihrem Zimmer im Dorf, sondern zu Hause bei ihrer Familie in Duisburg. Zu groß ist die Angst der Eltern, dass ihre Tochter erneut stürzen und sich verletzen könnte. „Wir fahren sie daher jeden Morgen zur Arbeit nach Selbeck in die Werkstatt und holen sie nachmittags wieder ab – jeweils 20 Kilometer“, berichten die Eltern. Bei einem Pflegeplatz, der aktuell 5100 Euro im Monat kostet, fragen sie sich: „Wo fließt das Geld eigentlich hin?“

Wünschen würde sich Familie Kanaß, dass in jedem der zehn Häuser eine Nachtwache zur Verfügung stünde. „Nur so können die Bewohner ausreichend versorgt werden.“ Dass dieser Wunsch kaum erfüllt werden wird, ist ihnen klar. „Daher haben wir vorgeschlagen, Hilfsmittel einzusetzen, etwa einen Bewegungssensor mit Alarmfunktion, oder eine Sprechanlage einzurichten“, sagt Holger Kanaß. So bekommt der Nachtdienst mit, wenn Sabrina Hilfe braucht.

Heimaufsicht hatte nichts zu beanstanden

Elternbeirat: LVR muss Personalschlüssel erhöhen

Dem Elternbeirat für die insgesamt 136 im Dorf der Theodor Fliedner Stiftung lebenden Menschen mit Behinderung ist der Fall bekannt. „Es laufen Gespräche mit dem Vorstand, um die Situation für die Familie zu verbessern“, sagt dessen Vorsitzender Paul Heidrich. Weitere Fälle von mangelnder Pflege in der Nacht seien ihm nicht bekannt.

Jedoch beklagt auch der Fliedner-Elternbeirat die schlechte Personalsituation. „Häufig ist tagsüber am Wochenende für acht bis neun Personen nur eine Kraft da – das ist nicht ausreichend“, sagt Heidrich. Verschärft habe sich die Situation vor allem seit dem Wegfall des Zivildienstes.

Der Personalmangel sei aber kein spezielles Fliedner-Problem. „Pflegekräfte-Mangel herrscht überall.“ Generell sieht Heidrich den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in der Pflicht, den Personalschlüssel für die Einrichtungen zu erhöhen. Schwierig sei es, überhaupt geeignetes Personal zu finden. „Daher sind wir froh, dass Fliedner wieder verstärkt selbst ausbildet“, sagt Heidrich.

Nach dem Vorfall schaltete Familie Kanaß die städtische Heimaufsicht ein. Diese kontrollierte daraufhin die Situation vor Ort, habe aber „nichts zu beanstanden gehabt“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels auf Nachfrage. „Ein unglücklicher Fall, dem aber kein Versäumnis zugrunde liegt.“

Die Theodor Fliedner Stiftung zeigt sich betroffen vom Sturz der Bewohnerin. In ihrem Dorf in Selbeck leben aktuell 136 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. „Der Nachtdienst im Dorf besteht aus insgesamt zehn Personen“, erklärt Sprecherin Claudia Kruszka. „Darunter befinden sich sowohl Fach-, als auch Hilfspflegekräfte.“

In der Regel seien vier bis fünf Pflegekräfte im Bereich der Eingliederungshilfe im Dorf nachts im Einsatz. „Für den Nachtdienst sieht der Personalschlüssel im Bereich der Menschen mit Behinderungen eine Mindestbesetzung von drei Personen plus Rufbereitschaft vor, die auch in dieser Nacht im Einsatz waren“, sagt Claudia Kruszka.

Mindestbesetzung von drei Personen plus Rufbereitschaft

In der Nacht werden zu unterschiedlichen Zeiten mindestens drei Rundgänge durchgeführt. Diese dienen etwa der Pflege oder psychosozialen Betreuung der Bewohner. „Diesen Rundgängen sind wir auch in dieser Nacht nachgekommen.“

Eine Notrufanlage in den Zimmern sei aber nicht vorgesehen – und auch keine gesetzliche Vorgabe. Derzeit sei die Einrichtungsleitung mit der Familie im Gespräch, um andere Lösungen zu erarbeiten. Jedoch gelte es zu beachten, „wie wir dem Spannungsbogen zwischen Überwachung und freiheitsentziehenden Maßnahmen auf der einen Seite und einer selbstbestimmten Teilhabe am Leben auf der anderen Seite gerecht werden können“, sagt Claudia Kruszka.

Für Familie Kanaß ist das Vertrauensverhältnis beschädigt. „Solange es keine für uns akzeptable Lösung gibt, bleibt Sabrina nicht über Nacht im Wohndorf.“