Der Elternbeirat und ein Teil der Architekten möchten damit Umbaumaßnahmen verhindern, die die Stiftung in Selbeck planen soll.
- Eltern möchten gemeinsam mit Architekten die Umbaupläne der Stiftung verhindern
- Sie befürchten, dass ihre Kinder das gewohnte Umfeld nach einem Umbau verlassen müssen
- Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW spielt bei Begründung eine entscheidende Rolle
Mülheim. Nach seiner Kritik an der Informationspolitik der Theodor-Fliedner-Stiftung legt der Elternbeirat nun nach. Gemeinsam mit den Architekten möchte er sich dafür einsetzen, dass das Selbecker Dorf unter Denkmalschutz gestellt wird. Grund sind die Umbaupläne, die das Stiftungskuratorium im Sinn haben soll, auch um § 20 Absatz 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) umzusetzen. Das Gesetz schreibt unter anderem mehr Einzelzimmer vor, dazu sollen Einzel- und Tandembadezimmer „in ausreichender Zahl“ vorhanden sein, um die Privatsphäre der Bewohner zu schützen.
72 Plätze sollen laut Elternbeirat ausgegliedert werden
Das hat die Stiftung nun wohl auch vor und möchte dazu alle Häuser mit 9er-Wohngruppen dementsprechend umbauen und die Gruppen verkleinern. Das sagt der Elternbeirat unter Vorsitz von Paul Heidrich. Und sieht die Gefahr, dass ein beträchtlicher Teil der Bewohner bald ausziehen muss.
Im Fliedner-Dorf würde das laut Beirat nämlich bedeuten, dass eine Vielzahl der Zimmer wegfallen würde und damit auch viele der derzeit dort lebenden Menschen mit Behinderungen nicht mehr im Dorf wohnen könnten. Laut Paul Heidrich sollen insgesamt 72 Plätze ausgegliedert werden, sowohl im vollstationären als auch im Wohnheimbereich. „Aber wohin?“, fragt Heidrich. „Zwei der Grundstücke, die einmal angedacht waren, werden anderweitig bebaut.“
Eltern haben Angst, dass ihre Kinder das gewohnte Umfeld verlassen müssen
Abgesehen von der Standortfrage sei aber ein rechtlicher Aspekt viel gravierender, sagt der Beiratsvorsitzende: „Für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die Vorgaben der Einzel- und Tandembadezimmer nicht.“ Das stehe in §47 Absatz 3 Satz 1 WTG. Eine solche Einrichtung sei das Dorf schließlich. Dementsprechend müsse nicht umgebaut und die Bäder, die derzeit mehrere Menschen benutzten, nicht ersetzt werden.
Das und die Angst, dass Töchter und Söhne ihr gewohntes Umfeld nach vielen Jahren eventuell verlassen müssen, veranlasste den Elternbeirat nun, gemeinsam mit einem Teil der Architekten, die das Dorf einst entworfen haben, einen Antrag auf Denkmalschutz stellen zu wollen. Auch wenn vonseiten der Stiftung die Zusicherung gekommen sei, dass diejenigen, die im Dorf bleiben möchten, auch bleiben könnten.
Der Stiftung sei das Denkmalschutz-Vorhaben bekannt, sagt Heidrich. Man wolle sich angesichts „der Vielschichtigkeit des gesamten Themas“ noch nicht dazu äußern, sagte die Theodor-Fliedner-Stiftung am Donnerstag.