Selbeck. . Nach den Diskussionen um den geplanten Umbau kommt eine Reaktion aus Düsseldorf. Das Gesundheitsministerium versucht sich nun als Vermittler.

Die Differenzen zwischen Elternbeirat und Theodor-Fliedner-Stiftung um die Umstrukturierung des Dorfes ziehen weitere Kreise. So hat sich nun das NRW-Gesundheitsministerium in einem Brief an den Elternbeirat zu Wort gemeldet. Darin dankt der für das Wohn- und Teilhabegesetz zuständige Referatsleiter auch im Namen von Gesundheitsministerin Barbara Steffens allen Mitgliedern für ihr Engagement und äußert Verständnis für die Sorgen, die die Eltern hinsichtlich der geplanten Veränderungen äußern. Gleichzeitig versucht er, Klarheit in die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes zu bringen, über die Stiftung und Eltern diskutieren.

Einzelzimmerquote von 80 Prozent

Wie berichtet, möchte die Stiftung die Doppelzimmer im Dorf reduzieren und mehr Einzel- und Tandembadezimmer bauen. Auf lange Sicht soll es schließlich nur noch Einzelzimmer- und bäder geben. So möchte die zuständige Fachbereichsleitung den Platz für Menschen mit Behinderungen im Theodor-Fliedner-Dorf auf insgesamt maximal 110 Plätze reduzieren und im Gegenzug außerhalb Platz für Wohngruppen schaffen.

Begründet wird dies mit dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), das neue Zahlen für Einzel- und Doppelzimmer sowie Bäder vorsieht und außerdem mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen, die sich in den vergangenen Jahren geändert haben. Dem aber widerspricht der Elternbeirat. Vor allem in der Frage, wie der Ausbau der Badezimmer geregelt ist, die sich im Dorf bislang noch mehrere Bewohner teilen. Die Eltern argumentieren damit, dass die Vorgaben laut WTG von Einzel- und Doppelbädern bis zum Stichtag 31.7.2018 für Einrichtungen der Eingliederungshilfe gar nicht gelten.

Geringer Nachholbedarf

Das Gesundheitsministerium gibt den Eltern in der Bäderfrage Recht, nennt aber auch die Vorgabe, dass Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab August 2018 eine Einzelzimmerquote von 80 Prozent aufweisen müssen. Bislang liege die Quote im Dorf mit insgesamt 100 Zimmern bei rund 60 Prozent.

Laut Heimaufsicht der Stadt, so das Ministerium, seien noch 80 Menschen in 40 Doppelzimmern untergebracht. Demnach müssten 20 Doppel- in Einzelzimmer umgewidmet werden. Sollte dies ohne bauliche Veränderungen geschehen, müsste für 20 Personen eine anderweitige Unterbringung sichergestellt werden. Allerdings sieht das Ministerium die Möglichkeit, dass „durch Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen“ aus den „Doppelzimmern weit mehr Einzelzimmer hervorgehen, als dies bei einer bloßen Umwidmung der Fall wäre“.

Vor dem Hintergrund sei man optimistisch, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen „auch ohne gravierende Auswirkungen auf die gewohnte Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner möglich sein wird“.

Damit hat das Ministerium eine Mittler-Rolle übernommen. Dementsprechend hofft es nun, „dass der Stiftungsvorstand gemeinsam mit dem Elternbeirat und der zuständigen WTG-Behörde eine Lösung findet, wie die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden können.“ Zuständige WTG-Behörde in diesem Fall ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Der LVR konnte sich gestern nicht dazu äußern.