Mülheim. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes hat Mülheims Sparkasse fast alle unbefristeten Bonusssparverträge gekündigt. Eine Zwischenbilanz.

5445 unbefristete Prämiensparverträge kann die Sparkasse kündigen. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe gehörte das Mülheimer Geldinstitut zu den ersten im Ruhrgebiet, die das Prämiensparen mit ihren Kunden beendet hat.

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„Inzwischen haben wir 5263 PS-Verträge gekündigt und mit unseren Kunden einen Beratungstermin über Geldanlagen mit höheren Renditen vereinbart oder schon erledigt“, sagt Frank Hötzel. Der Sprecher der Sparkasse kündigt an, die restlichen Vertragskündigungen und Beratungen würden in absehbarer Zeit folgen. Man darf gespannt sein, ob und wann die Sparkassen in den Nachbarstädten ihre Verträge kündigen.

Ende der Niedrigzinsphase nicht absehbar

Ende September vergangenen Jahres hatte die Sparkasse 5327 Prämiensparverträge gekündigt. Bei weiteren Prüfungen sei diese Zahl auf insgesamt 5445 gestiegen. „Bei uns betrifft das Verträge, die von 1993 bis 2005 abgeschlossen wurden“, erklärt Frank Hötzel. „Danach haben wir dieses Modell nicht weiter verfolgt.“

Die BGH-Entscheidung habe laut Hötzel das Ziel, „Sparkassen und Banken vor ruinösen Verträgen wie diesen zu schützen“. Die Zinssätze, die vor 25 bis 20 Jahren bei Vertragsabschluss noch gezahlt wurden, seien heute nicht mehr gegeben. Seit sieben Jahren halte die Niedrigzinsphase an, ihr Ende sei nicht absehbar.

Kunden haben von attraktiven Boni profitiert

Genau darin sahen die BGH-Richter einen „sachgerechten Grund zur Kündigung von Verträgen, die nicht befristet vereinbart worden sind“, erklärt der Sparkassensprecher. Das Geldinstitut habe auch befristete Verträge mit Kunden geschlossen. Viele seine bereits ausgelaufen. Das Ende der wenigen Restvereinbarungen sei absehbar.

Alle Prämiensparer, deren Verträge die Sparkasse gekündigt hat oder noch beenden will, hätten „mindestens einmal die Höchstprämie von 50 Prozent“ auf ihre jährliche Sparrate bekommen. Bis zur – vom BGH unterstützten – Kündigung hätten die „Kunden von sehr attraktiven Bonuszahlungen profitiert“. Wie viel die Sparkasse ohne Prämiensparverträge nun selbst spart, konnte Hötzel nicht sagen“, weil das Projekt noch nicht abgeschlossen ist“.

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Bisher keine Klage gegen Mülheims Sparkasse

Zahlreiche Sparer haben sich über die Kündigung ihrer Prämiensparverträge geärgert oder empört. „Bis heute liegt aber keine Klage gegen uns vor“, sagt Hötzel. „Natürlich gab es eine Vielzahl an Rückmeldungen. Einige Kunden waren auch wütend, weil sie mit den Bonusprämien ihre Rente aufbesserten oder die Enkel unterstützten.“ Wer 120 Euro pro Jahr sparte, bekam in er Höchststufe zwar 60 Euro Bonus, aber auf den Gesamtbetrag nur noch 0,001 Prozent Zinsen.

„Grundsätzlich wollen wir mit allen 4500 betroffenen Kunden bis Ende Februar sprechen“, betont Frank Hötzel. Die Differenz bei den Zahlen ergeben sich, weil Kunden auch zwei oder drei PS-Verträge hätten. Die meisten Kunden seien einsichtig, dass die Sparkasse das BGH-Urteil umgesetzt habe. „Unsere Berater bieten jetzt beispielsweise einen Fondssparplan ab 25 Euro an.“

Andere Geldinstitute halten sich noch zurück

hier gibt es mehr artikel, bilder und videos aus mülheimAndere Geldhäuser in der Stadt, die ähnlich Anlageprodukte im Angebot hatten, haben noch nicht entschieden, wie sie mit Prämiensparverträgen weiterhin umgehen. In jedem Fall sollten Kunden ihren Vertrag genau prüfen, rät die Verbraucherzentrale. Der Bundesgerichtshof habe klar eingegrenzt, welche Verträge die Banken und Sparkassen kündigen dürften und welche sie fortführen müssten.

Banken und Sparkassen haben mit unbefristeten Prämiensparverträgen nicht nur ein Bonusproblem. Sie können das auf diesen Konten eingezahlte Geld auch nicht für Kredite einsetzen und damit ihrerseits Zinsen erwirtschaften. „Nach drei Monaten Kündigungsfrist kann der Kunde sein Geld jederzeit abheben. Wir müssen das Geld bereithalten und müssen noch Strafzinsen an die Bundesbank überweisen“, erläutert Sparkassensprecher Frank Hötzel.