Mülheim. Am Mülheimer Erzweg soll eine neue Gewerbefläche entstehen. Ein Bebauungsplan wird für die Eigentümergemeinschaft vorbereitet.
Die Stadt braucht weitere Gewerbeflächen. Handelskammer und Wirtschaftsförderer schreien fast danach. Daher sollen östlich der Kölner Straße und südlich des Erzweges in Selbeck auf einer Fläche (1,5 Hektar) vor allem heimische Firmen Ansiedlungsmöglichkeiten bekommen. Dafür müssen Stadtplaner einen Bebauungsplan erarbeiten. Über diesen Einleitungsbeschluss werden demnächst Bezirksvertretung 3 und Planungsausschuss entscheiden.
Neue Betriebe auf altem Zechengelände
Zum Plangebiet gehören die aufgegebene Gaststätte „Haus Kehrmann“ sowie weitere, ergänzende Grundstücke. Der Innenbereich ist geprägt durch „untergenutzte gewerbliche Flächen sowie Grün- und Landwirtschaftsflächen“, die kaum Steigungen aufweisen. Genutzt werden soll die Fläche des Schachtes III der ehemaligen Zeche Neu Diepenbrock. Sie schloss vor 112 Jahren.
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Ausgespart bleiben das Umspannwerk der RWE Westnetz und angrenzende Flächen nördlich des Erzweges. Südlich davon liegen ebenfalls Altlasten aus der Bergwerkszeit im Boden. Für Gewerbetreibende seien diese aber nicht hinderlich, heißt es im Einleitungsbeschluss.
Erzweg dienst als Erschließungsstraße
Bisher gelten in diesem Gebiet die Bebauungsregeln des Außenbereichs, die Gewerbeansiedlungen ausschließen. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kölner Straße/Erzweg – I 26“ ist daher notwendig, weil er Planungsrecht für die Neubebauung im weiteren Bereich der ehemaligen Gaststätte „Haus Kehrmann“ schaffen soll.
Gleichzeitig werden vorhandene Freiflächen im südlichen Plangebiet gesichert. Sie sind Teil des geltenden Landschaftsplanes und bleiben unter Naturschutz. Von der Kölner Straße aus sollen die neuen Betriebe über den Erzweg erreichbar sein. Direkte Zufahrten und eine Randbebauung der Bundesstraße 1 sind nicht zugelassen, steht im Bebauungsplanentwurf.
Stadt will Vertrag mit Eigentümern schließen
Mit dem Plan unterstützt die Stadt die Eigentümergemeinschaft, die die derzeit „untergenutzten gewerblichen Flächen reaktivieren und bedarfsgerecht einer gewerblichen Nutzung zuführen“ will. Seit mehr als zehn Jahren sind im Selbecker Norden Gewerbeflächen angedacht.
Die Stadt will einen städtebaulichen Vertrag mit der begünstigten Eigentümergemeinschaft schließen. Der Vertrag soll die „sachgerechte Lasten- und Risikoverteilung zwischen beiden Parteien“ enthalten. Außerdem sollen die Eigentümer die entstehenden Kosten für die Arbeiten am Bebauungsplan übernehmen. Sie erzielen Einnahmen aus der Vermarktung des Areals.