Mülheim. Am Fängerweg in Saarn möchte die Stadt zwei Doppelhäuser bauen. Dafür soll es ein beschleunigtes Planverfahren geben. Die Zustimmung fehlt noch.
Die einen nennen es „Schließen von Baulücken“, andere bezeichnen das als „Verdichtung“. Auf der Suche nach Bauland haben Stadtplaner jetzt eine Fläche am Rande Saarns ausgemacht. Neben einer Sackgasse am Fängerweg – eingerahmt von bestehenden Privatgärten und dem grünen Wall zum Sportplatz des Mülheimer Spielvereins (MSV) 07 – sollen vier Doppelhaushälften (zwei Wohnhäuser) erreichtet werden können.
Dafür soll ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren „Fängerweg/nördlich Sportplatz - O 37“ gestartet werden, mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bezirksvertretung 3 und der Planungsausschuss müssen noch zustimmen. Das scheint gesichert.
Nachverdichtung im Innenbereich
Im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Dieser Allgemeine Siedlungsbereich sei als Wohngebiet zu entwickeln, begründen die Stadtplaner ihr Vorhaben. Die möglichen vier Doppelhaushälften sollen über einen Privatweg erschlossen werden.
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Das, so steht es in der Vorlage für die politischen Gremien, entspreche der von der Stadt verfolgten Handlungsweise, den Bedarf an Wohnungsbau zunächst auf innerstädtischen Flächen zu entwickeln. „Mit dieser Nachverdichtung im Innenbereich“ soll dieser zuerst entwickelt werden, um „kompakte Siedlungsstrukturen“ zu schaffen.
Bodenversiegelung im Außenbereich beschränken
Das bedeutet gleichzeitig: Weiteres Bauen auf der grünen Wiese in Außenbereichen soll vorerst nicht vorangetrieben werden, damit „Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß beschränkt bleiben“. Die Entwicklung des Baugrundes am Fängerweg findet „auf einer bereits erschlossenen Fläche statt, welche durch eine Überplanung angemessen in das Siedlungsgefüge integriert werden kann“.
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Die angestrebte Bebauung des Innenbereiches zwischen Großenbaumer Straße und Saarnberg kann im „beschleunigten Verfahren aufgestellt werden“, heißt es in der Vorlage. „Die vorliegende Planung schafft die Voraussetzungen für die Erneuerung und den Umbau einer bestehenden innerörtlichen Wohnbebauung und verbessert ihre städtebauliche Einbindung in das Stadtgefüge.“ Der neue Bebauungsplan stelle „einen sinnvollen Beitrag zur Innenentwicklung dar“.
Neue Wohnungen in der Nachbarschaft
Die Stadt möchte Baulücken schließen. Daher sollen vorrangig dort Wohnhäuser an Straßen oder auf Hinterland entstehen, wo bereits die Nachbarschaft bebaut ist. Diese Grundstücke befinden sich im so genannten Innenbereich.
Weitere Flächen im Innenbereich haben die städtischen Bauplaner bereits ermittelt. In den nächsten Monaten wollen sie die Zulässigkeit von Wohnbebauungen auf diesen Arealen prüfen oder entsprechende Bebauungspläne ausarbeiten.
Einnahmen aus Grundstücksverkauf
Die Kosten für dieses Bebauungsplanverfahren können die Stadtplaner derzeit nicht genau beziffern. Die Stadt muss jedoch die Kosten für Fachgutachten übernehmen. „Aus dem Verkauf der städtischen Grundstücke sind Einnahmen zu erwarten“, argumentieren die Planer.
Vier Wochen lang werden die Planunterlagen im Technischen Rathaus ausliegen, damit Anlieger diese einsehen und ihre Bedenken äußern können. Auch so genannte Träger Öffentlicher Belange werden dazu gehört. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Stadtplaner wieder in den politischen Gremien vorstellen und ihre Einschätzung zur Verwirklichung des Bebauungsplanverfahrens abgeben.
Interessen mit Bebauungsplan absichern
Ob die Bebauung des Grundstücks zwischen Privatgärten und dem Sportplatz des MSV 07 reibungslos laufen kann, bleibt abzuwarten. Zwar besteht zwischen Planfläche und dem Sportplatz ein grüner Lärmschutzwall. Aber schon in zurückliegenden Jahren gab es Probleme mit der Nachbarschaft wegen des Sportbetriebs. Ob der grüne Schutzwall erhöht werden muss, wird während des Planverfahrens zu ermitteln sein.
Dazu enthält die Vorlage einen wichtigen Abschnitt: „Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Gebiet des Bebauungsplanes ist gemäß Paragraph 15 Baugesetzbuch auszusetzen, soweit zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.“ Soll heißen: Die Gemeinde kann ihre Interessen mit Hilfe des neuen Bebauungsplanes absichern.