Mülheim. Die Bürgerinitiative zum Erhalt der VHS hält der Stadt Falschdarstellungen zum Bürgerentscheid vor. Schulsanierungen müssten nicht alle warten.
Die Bürgerinitiative zum Erhalt der VHS an der Bergstraße reagiert auf einen Bericht in dieser Zeitung: „Die Fragestellung zum Bürgerentscheid steht fest und lautet eindeutig: ,Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der Müga im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“ Am 6. Oktober sollen die Bürger darüber abstimmen.
Die Aussage des Kämmerers, nur die Art der Berechnungserhebungen dürfe sie nicht darstellen, der Gutachter fürchte, damit seine interne Kalkulationen für Mitbewerber im Internet offenzulegen, sei falsch. „Erst nach Einsichtnahme des Gutachtens durch die Initiative fiel auf, dass auch Ergebnisse des Gutachtens nicht im Internet dargestellt wurden, die nicht mit berechtigten Geheimhaltungsinteressen zu begründen sind“, reagiert Erich Bocklenberg, Mitglied der Initiative.
Bocklenberg: Die Initiative hat nichts Unzulässiges verlangt
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„Wir haben daher verlangt, das Gutachten so zu veröffentlichen, dass man erkennen kann (Schwärzungen), wo die berechtigterweise nicht offenzulegenden Teile des Gutachtens enthalten sind, dass aber sehr wohl die Ergebnisse, deren Darstellung zum Verständnis des Gutachtens erforderlich ist, offengelegt werden“, sagt die Initiative.
„Eine Veröffentlichung interner Kalkulationsgrundlagen stand nie zur Debatte. Wir haben damit auf die fehlende Transparenz des Gutachtens reagiert. Die Initiative hat nichts Unzulässiges verlangt“, sagt Erich Bocklenberg. Inzwischen sei die Stadt den Einwendungen zögerlich gefolgt. Die Initiative verweist dazu auf beweisfähigen Schriftverkehr.
Initiative: VHS-Sanierung kann auch schrittweise erfolgen
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Nicht richtig sei die Aussage des Kämmerers, dass sie bei einem Bürgerentscheid für den „Erhalt und Unterricht in der schadhaften Heinrich-Thöne Volkshochschule“ gezwungen wäre, ab 2021 zuerst die alte VHS zu sanieren. Ein Bürgerentscheid führe nicht zu einer solchen Ausschließlichkeit. „Die sofortige Totalsanierung mit den prognostizierten Kosten lässt sich weder aus den Forderungen der Initiative ableiten noch durch das vorliegende Gutachten belegen“, erklärt die Initiative.
Strategien der Einsparung oder Varianten des Maßnahmenablaufs einer Gebäudesanierung würden im Gutachten nicht betrachtet. Bocklenberg: Eine VHS-Sanierung könne auch schrittweise sinnvoll erfolgen, damit „auch andere wichtige Projekte in Angriff genommen werden können“.