Mülheim. Mülheim hat rund 18,7 Millionen Euro Fördergelder für die Linie 104 abgerufen. Wird die Strecke vorher eingestellt, muss die Stadt zurückzahlen.

Welche Menge an Fördergeld die Stadt bei einem Aus der Linie 104 exakt an Land und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zurückzahlen müsste, steht bisher nicht fest. Die so genannte Schlussabrechnung ist bis jetzt nicht bei der Bezirksregierung in Düsseldorf eingegangen. Braucht sie noch nicht, teilt dazu auf Anfrage dieser Zeitung Volker Wiebels mit.

Der Stadtsprecher begründet das so: „Der Bewilligungszeitraum der Stadtumbaumaßnahme Ruhrbania Los 1 und Los 2 läuft bis 31. Dezember 2019. Die Terminfrist für den Verwendungsnachweis endet nach allgemeinen Förderbestimmungen mit Ablauf des 30. Juni 2020.“

Drei Fördermaßnahmen für eine Strecke

Das bedeutet: Die Stadt hat noch ein Jahr Zeit mit der Endabrechnung. Dazu erläutert Wiebels: „Die Strecke am Kahlenbergast der Linie 104, vom Berliner Platz bis Oppspring, ist Bestandteil von drei Fördermaßnahmen. Als Förderprojekt für den Individualverkehr betrifft der Kahlenbergast die ,Neuordnung der westlichen Innenstadt (Ruhrbania) Los I und Los II’ und als Fördermaßnahme für den öffentlichen Verkehr ,Beschleunigung der Linie 110 (Innenstadt)’ (heute Linie 104). Das Beschleunigungsprojekt ist damit Teil einer umfassenden Stadtumbaumaßnahme, die insgesamt noch nicht abgeschlossen ist.“ Sichtbar ist das im Stadtquartier Schloßstraße, wo zwischen den Häusern noch nicht alle Gehwegplatten verlegt sind.

Fördergelder hat die Stadt schon abgerufen: Für den Straßenbau (Individualverkehr) waren es bis Ende 2018 zusammen 12.782.000 Euro, für den öffentlichen Verkehr (Straßenbahn) 5.882.000 Euro.

Projekte haben Zweckbindungen von über 20 Jahren

„Die ÖV-Projekt gilt seit 2013 als abgeschlossen. Der Schlussverwendungsnachweis (SVN) liegt vor und hat eine Zweckbindung von 25 Jahren. Somit endet diese im Jahr 2038“, erklärt der Stadtsprecher. Wird die Strecke vorher eingestellt, müssen Ruhrbahn und Stadt anteilig Zuschüsse zurückgeben. „Für Maßnahmen im Individualverkehr rechnen wir mit einem Schlussverwendungsnachweis in 2020 und einer Zweckbindung von 20 Jahren. Hier würde die Zweckbindung 2040 enden“, ergänzt Volker Wiebels.

Weil Land und Bund die Projekte nicht komplett bezahlen, „ist die Stadt an den Kosten beteiligt und hat entsprechende Zahlungen geleistet“. Je nach Geldfluss auf Basis bezahlter oder zu bezahlender Rechnungen für Bau- oder Ingenieurleistungen erfolge das Abrufen der Fördermittel. „Die sind abschließend mit dem Verwendungsnachweis abzurechnen“, antwortet der Stadtsprecher.