Die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf besucht das Fliedner-Dorf. Einrichtungen haben durch das neue Teilhabegesetz eher Nachteile.
Was ändert sich für Menschen mit Behinderung und ihre gesetzlichen Betreuer, wenn am 1. Januar 2020 die 3. Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft tritt? Antworten auf diese Frage konnte die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf jetzt nur bedingt geben. Zu der Veranstaltung im Dorfrathaus hatte der Eltern- und Betreuerbeirat der Theodor-Fliedner-Stiftung eingeladen.
Claudia Middendorf wies darauf hin, dass der entsprechende Rahmenvertrag zwischen den Spitzenverbänden der Gemeinden, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden und den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe voraussichtlich erst in einem Monat unterschrieben wird. So viel konnte die CDU-Landtagsabgeordnete, die als Sozialpädagogin eine Werkstatt für psychisch erkrankte Menschen geleitet hat, ihren 70 Zuhörern aber schon mal mit auf den Weg geben.
Rechtliche Gleichstellung
Ab dem 1. Januar 2020 werden die Miet- und Unterbringungskosten für Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, nicht mehr von den Landschaftsverbänden, sondern von den Kommunen und ihren Sozialämtern getragen. Damit werden Behinderte und Nichtbehinderte rechtlich im Rahmen der existenziellen Grundsicherung gleichgestellt. Um eine entsprechende Erstattung der Unterkunftskosten für ihre Betreuten zu bekommen, müssen deren gesetzliche Betreuer, in der Regel Angehörige, einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen.
In diesem Zusammenhang sicherte der Vorstandsvorsitzende der Theodor-Fliedner-Stiftung, Carsten Bräumer, den gesetzlichen Betreuern eine entsprechende Aufbereitung aller notwendigen Informationen und eine fachkundige Begleitung bei der Antragsstellung zu, um keine Fristen zu versäumen.
136 Menschen leben derzeit im Fliedner-Dorf
Der Vorsitzende des Eltern- und Betreuerbeirates, Paul Heidrich, machte deutlich, dass die Finanzierung der Mietkosten für die finanzpolitisch angeschlagenen Kommunen keine Mehrbelastung bedeute, da die Umlage, die die Städte an die Landschaftsverbände bezahlen müssen, um den entsprechenden Betrag gekürzt werden sollen. Nach Angaben des zuständigen Fachbereichsleiters Friedhelm Tissen leben zurzeit 136 behinderte Menschen im Dorf der Theodor-Fliedner-Stiftung. Weitere 90 leben in dem ebenfalls zur Fliedner-Stiftung gehörenden Hermann-Giese-Haus und in einer Duisburger Wohneinrichtung.
Die zur Eingliederungshilfe gehörenden pädagogischen, hauswirtschaftlichen und arbeitstechnischen Fach- und Assistenzleistungen werden, so unterstrich Claudia Middendorf, auch nach dem 1. Januar 2020 von den Landschaftsverbänden finanziert. Die Landespolitikerin wies darauf hin, dass das neue Bundesteilhabegesetz der 2009 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention und den Wünschen der deutschen Behindertenverbände folge. Denn, so Middendorf, das neue Bundesteilhabegesetz habe vorrangig die individuellen Bedürfnisse der behinderten Menschen und nicht mehr zuerst die Bedürfnisse der sie betreuenden Einrichtung im Blick.
Sorge um zusätzliche Belastungen
Die Fragen und Diskussionsbeiträge der Eltern und gesetzlichen Betreuer indes offenbarten große Verunsicherung. Es wurde die Sorge geäußert, dass die neue Gesetzgebung für Einsparungen zu Lasten der behinderten Menschen und ihrer Angehörigen genutzt werden könne.
Auch die neue Teilhabeplanung, die die individuellen Bedürfnisse der stationär betreuten Menschen in den Blick nehmen wolle, könne nichts an dem schon jetzt überall spürbaren Personalmangel in den betreuenden Einrichtungen ändern. Dies sei nicht zuletzt auch eine Finanzierungsfrage.