Mülheim. . 23-Jährigem wird versuchter Mord vorgeworfen. Mit zwei Komplizen soll der Rumäne in Mülheim einen Familienvater mit einer Axt attackiert haben.

Dieser Fall macht so betroffen, weil die Tat jeden treffen könnte: Ein junger Familienvater wird mitten in der Nacht im eigenen Haus von drei Einbrechern überfallen, attackiert und lebensgefährlich verletzt. Tagelang wird das Opfer mit dem Tod ringen müssen. Die Einbrecher können zunächst flüchten, ihre Beute werfen sie dabei weg. Jetzt, mehr als zwei Jahre später, rückt die Aufklärung des Verbrechens näher, das weit über die Mülheimer Stadtgrenzen hinaus für Entsetzen gesorgt hatte.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen einen 23-Jährigen Anklage erhoben. Dem rumänischen Staatsbürger C. wird ein gemeinschaftlich begangener versuchter Mord, räuberischer Diebstahl und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Verdächtige war Ende des vergangenen Jahres aufgrund eines Europäischen Haftbefehls von den Behörden seines Heimatlandes ausgeliefert worden. Er sitzt seitdem in Deutschland in Untersuchungshaft.

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Opfer erleidet Gesichts- und Schädelverletzungen

Laut Anklage hatte der Familienvater in der Tatnacht Ende Februar 2017 Geräusche gehört und war dann aus der ersten Etage ins Erdgeschoss gegangen, wo der damals 37-Jährige auf das Trio traf. Das Diebesgut, einen Laptop, ein iPad und ein iPhone, hielten die Einbrecher da schon in ihren Händen. Einer der drei soll dann den Familienvater „mit Billigung der übrigen“ mit einer Axt angegriffen, ihm dreimal heftig gegen den Kopf geschlagen haben und ihm so schwerste Gesichts- und Schädelverletzungen zugefügt haben. Das Leben des 37-Jährigen musste durch eine Notoperation gerettet werden. Bis heute sind bei dem Opfer laut Anklage „Einschränkungen“ zurück geblieben.

C. hat in seinem Vernehmungen bei der Polizei eingeräumt, am Tattag in dem Haus gewesen zu sein. Zum genauen Tatbeitrag und vor allem zur Frage, wer die Waffe geführt hat, macht die Staatsanwaltschaft noch keine konkreten Angaben, um das weitere Verfahren auch gegen die beiden noch flüchtigen mutmaßlichen Komplizen nicht zu gefährden. Zumindest berührt hat wohl auch C. die Axt. Während der noch laufenden Ermittlungen gegen ihn hieß es, dass DNA-Spuren von ihm an der Waffe gesichert worden seien. Die hatten die Behörden schließlich auf seine Fährte geführt. Der Rumäne, der sich in Deutschland ohne festen Wohnsitz aufhielt, war in den Monaten vor der Tat bereits mehrfach wegen Einbruchs- und Diebstahlsdelikten und als Schwarzfahrer im Großraum Ruhrgebiet auffällig geworden. Rechtskräftig verurteilt worden ist er in Deutschland aber noch nicht.

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Mutmaßliche Komplizen werden mit Haftbefehl gesucht

Die Namen der beiden mutmaßlichen Mittäter hat der 23-Jährige den Ermittlern selbst genannt. Vermutet wird, dass sich das Duo derzeit in Rumänien aufhält. Mindesten einer der beiden stammt wohl aus dem selben Geburtsort wie der 23-Jährige. Beide sollen noch etwas jünger sein. Gegen die zwei Männer hat die Staatsanwaltschaft inzwischen ebenfalls einen deutschen Haftbefehl wegen versuchten Mordes erwirkt. Der soll noch zu einem Europäischen Haftbefehl ausgeweitet werden. Dann könnten die rumänischen Behörden ihn vollstrecken, die beiden Verdächtigen festnehmen und irgendwann ausliefern. Im Fall des 23-Jährigen zog sich das über etliche Monate. Einen Termin für den Prozess gegen ihn muss das Landgericht noch festlegen, wenn es die Anklage zugelassen hat.