Mülheim. . Stadt plant Verordnung, die verkaufsoffene Sonntage dauerhaft regelt. Ordnungsamt erhofft sich rechtliche Sicherheit und weniger Antragsarbeit.

Der Schreck saß tief, als im November vergangenen Jahres kurzfristig der verkaufsoffene Sonntag im Rhein-Ruhr-Zentrum gekippt wurde. Das hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf damals nach Klage der Gewerkschaft Verdi entschieden. Als Grund war angeführt worden, dass die Stadt den Antrag für den verkaufsoffenen Sonntag zu pauschal gehalten habe.

Um künftig den Antragstellern von verkaufsoffenen Sonntagen – in der Regel sind das die örtlichen Werbegemeinschaften – eine gewisse rechtliche Sicherheit für die Durchführung zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß zu reduzieren, soll der Rat eine ordnungsbehördliche Dauerverordnung über besondere Ladenöffnungszeiten beschließen. Diese hätte Geltung für die drei Traditionsveranstaltungen, die in Mülheim mit einem verkaufsoffenen Sonntag verknüpft sind: Mülheim mittendrin, Stadtweihnacht und der Saarner Oldtimer-Cup.

Verdi hat auch Veranstaltungen in der City beklagt

„Eine absolute Sicherheit für den Fall, dass Verdi auch gegen diese Sonntagsöffnungen klagen sollte, bietet aber auch eine Dauerverordnung nicht“, räumt Christa Bargatzky vom Ordnungsamt ein. Denn auch über den verkaufsoffenen Sonntagen in der Innenstadt und in Saarn schwebte schon die Gefahr einer Absage, Verdi hatte auch diese drei beklagt, die Klage aber letztlich zurückgezogen, berichtet Bargatzky.

Sie sieht gleichwohl in einer Dauerverordnung den Vorteil, dass alle Beteiligten nicht jedes Jahr die Anhörungsverfahren für die bekannten Traditionsveranstaltungen durchlaufen müssten.

Werbegemeinschaften entlasten

„Das würde die Werbegemeinschaften entlasten, aber auch verwaltungstechnisch Arbeit sparen“, so die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Die entsprechende Verordnung solle – sofern der Stadtrat sie in seiner Sitzung am 11. April verabschiedet – ohne Befristung gelten.

Bargatzky: „Wohl aber müssen wir trotzdem jedes Jahr die Besucherzahlen dahingehend prüfen, ob diese die Vorgaben noch erfüllen.“ Denn die gegenwärtige Rechtsprechung verlangt es, dass die Besucherzahlen der Veranstaltungen die Besucherzahlen übersteigen, die an einem gut besuchten Samstag auszumachen sind.

Händler sehen verkaufsoffenen Sonntag als Werbung

Die Sonntagsöffnung stelle daher lediglich einen Annex zu den Veranstaltungen dar, heißt es in der Begründung. Und auch die Händler spielten ans Ordnungsamt ihre Erfahrung zurück, dass die Besucher zwar zu den Veranstaltungen kommen und guckten, aber nicht signifikant mehr kauften.

„Viele Händler sehen einen verkaufsoffenen Sonntag eher als Werbung und sehen nicht vordergründig den Umsatz“, sagt auch Bernd Hermes von der Werbegemeinschaft Innenstadt, die Mülheim mittendrin und die Stadtweihnacht gemeinsam mit der Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST) auf die Beine stellt. Wenn jetzt eine zusätzliche Verordnung für mehr Planungssicherheit sorge, sei das zu begrüßen, fügt Jens Weber vom Eventmanagement der MST hinzu.

Händler vor Ort einbeziehen

Aus Sicht des Handelsverbandes Ruhr ist die angestrebte Verordnung ein gutes Mittel, um die drei bestehenden Veranstaltungen mit Sonntagsöffnung zu schützen. Aber, betont Geschäftsführer Marc Heistermann: „Damit darf die Frage nach verkaufsoffenen Sonntagen nicht abgeschlossen sein, es darf keine Denkverbote in andere Richtungen geben.“ Parallel zur Dauerverordnung sei unerlässlich, so Heistermann, im Gespräch mit den Händlern vor Ort zu bleiben und auf deren Bedürfnisse einzugehen. „Einzelhandel wandelt sich, diese Beweglichkeit muss auch für Sonderöffnungszeiten gelten.“

>> TERMINE DER VERKAUFSOFFENEN SONNTAGE

Den Auftakt der Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen macht „Mülheim mittendrin“ am 12. Mai. Die MST verspricht dafür viel Musik und Mitmach-Aktionen in der Innenstadt.

Es folgen am 8. September der Saarner Oldtimer-Cup und am 1. Dezember die Stadtweihnacht. An allen Tagen dürfen die Geschäfte ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden öffnen.