Mülheim. . Nach Klage von Verdi hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass das Einkaufszentrum in Mülheim am 9. Dezember nicht öffnen darf.

Der verkaufsoffene Sonntag im Rhein-Ruhr Zentrum (RRZ) am 9. Dezember findet nicht statt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag nach Klage der Gewerkschaft Verdi entschieden. Der Grund sei, dass die Stadt den Antrag für den verkaufsoffenen Sonntag zu pauschal gehalten habe.

In der Ratssitzung am 11. Oktober beschloss die Stadt mit folgender Argumentation: Durch den Onlinehandel sowie Mitbewerber in Nachbarstädten gebe es starke Konkurrenz, steigender Leerstand würde den Erhalt des Einzelhandels gefährden. Dem könne eine Sonntagsöffnung entgegen wirken. Öffentliches Interesse sei vorhanden.

Verdi: „Klagen nicht gegen jede Sonntagsöffnung“

Das sehen Verdi und das Verwaltungsgericht anders, die Geschäfte im Rhein-Ruhr Zentrum dürfen am 9. Dezember nicht öffnen. Verdi-Bezirksgeschäftsführerin Henrike Eickholt freut das: „Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt, ich bin natürlich zufrieden.“ Noch zufriedener wäre sie, wenn die Stadt ihren Antrag im Vorfeld sorgfältiger geprüft hätte. Denn: „Wir klagen nicht gegen jede Sonntagsöffnung. In Mülheim haben wir verkaufsoffene Sonntage akzeptiert, wenn das Gesetz richtig gelesen wurde“, so Eickholt. Generell denkt sie, dass auch eine Sonntagsöffnung den Einzelhandel nicht retten kann. Eickholt: „Er sollte eher auf viel Personal und gute Beratung setzen. Etwas, das das Internet nicht leisten kann.“

Das sieht Heike Marzen, Center-Managerin des RRZ, anders: „In Zeiten, in denen der Einzelhandel so zu kämpfen hat, habe ich für die Entscheidung kein Verständnis.“ Aus Gründen der Gleichbehandlung von Standorten finde sie es unfair, einen verkaufsoffenen Sonntag mit Weihnachtsmarkt zu erlauben, während das RRZ geschlossen bleiben muss. Auch das Unverständnis der Händler sei groß: „Im Vorfeld wurde viel vorbereitet und Werbung gemacht. Auch für Kunden, die von der Klage nichts mitbekommen haben, ist das unfair“, beklagt die Marzen.

Die Stadt Mülheim will keinen Einspruch einlegen

Gegen die Entscheidung könnte beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage eingereicht werden. Da Verdi gegen die Stadt geklagt hat, sind dem RRZ die Hände gebunden. Die Stadt jedoch will keinen Einspruch einlegen. Bernd Otto vom Ordnungsamt erklärt: „Mit der Entscheidung müssen wir jetzt leben.“ Denn aufgrund ähnlicher Entscheidungen schätzt er die Chancen nur gering ein. Persönlich findet er die Entscheidung aber schade. Otto: „Mir tut es Leid für die Händler.“

Für kommende verkaufsoffene Sonntage wolle die Stadt an ihrer Begründung arbeiten. Marzen wäre dankbar, wenn sich alle Beteiligten zusammensetzen würden, um in Zukunft allen gerecht zu werden.