Mülheim. . Ein Denkmalschutz für Mülheims Hauptfriedhof wird geprüft, sagt Baudezernent Vermeulen zu. Das Friedhofskonzept bleibe davon aber unberührt.
Baudezernent Peter Vermeulen hat jetzt im Planungsausschuss angekündigt, dass eine tiefergehende Prüfung ansteht, ob der Hauptfriedhof unter Denkmalschutz gestellt wird.
Die BAMH-Fraktion hatte eine solche Prüfung eingefordert. Sie sei ohnehin geplant, erwiderte Vermeulen mit Blick darauf, dass die Stadt aktuell dabei ist, einen Denkmalpflegeplan zu erarbeiten. Bis Anfang 2020 soll jener Plan vorliegen, der sich neben Gebäuden auch prägenden Grünflächen, Parkanlagen und Friedhöfen widmen soll. Konkretisiere sich der „Denkmalverdacht“ für den Hauptfriedhof, so der Dezernent, sei „im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege“ ein aktuelles Gutachten zur Denkmalwürdigkeit einzuholen.
„Denkmalverdacht“ für Hauptbahnhof
Vermeulen betonte angesichts der aktuellen Debatte um das Friedhofsentwicklungskonzept, dass ein möglicher Denkmalschutz keinen Einfluss auf die Nutzung von Bestattungsflächen habe. Deshalb sei die Forderung des Bürgerlichen Aufbruchs abzulehnen, bis zu einer Entscheidung der Denkmalbehörde die Umsetzung des Friedhofskonzeptes auf dem Hauptfriedhof auszusetzen.
„Wir schießen das Konzept sturmreif, wenn wir hier eine Ausnahme machen“, so Vermeulen in Richtung BAMH-Fraktionschef Jochen Hartmann. Das vom Stadtrat beschlossene Friedhofskonzept sieht vor, dass auf dem Hauptfriedhof künftig Bestattungen nur noch auf dem neuen Teil nahe des Haupteingangs möglich sind. Dies hat laut Vermeulen allein zum Ziel, eine Gebührenexplosion auf den städtischen Friedhöfen zu verhindern. Sollten die aufzugebenden Friedhofsbereiche unter Denkmalschutz gestellt werden, würde ihre Pflege nicht mehr über die Friedhofsgebühren abgerechnet, sondern allgemein aus Haushaltsmitteln bestritten.
Nutzungsänderung ist möglich
Denkmalschutz oder neue Nutzung? Im Friedhofskonzept heißt es, dass „in den nicht unter Denkmalschutz stehenden Rückzugsflächen nach Ablauf aller Ruhefristen und Nutzungsrechte eine Nutzungsänderung möglich ist“. Bürger haben daher die Sorge, dass schützenswerte Teile der Friedhofsanlage verschwinden könnten. Dabei hatten Garten- und Landschaftsarchitekten schon 1995 festgestellt, dass der Hauptfriedhof denkmalwürdig sei. Genau dies soll nun bis zum Jahr 2020 noch einmal eingehender geprüft werden.