Mülheim. . Bei besonderen Härten sollen auch künftig über bisherige Regelungen hinaus noch Bestattungen in Familiengräbern im Außenbereich möglich sein.

Mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP hat der Umweltausschuss am Dienstagabend das Friedhofsentwicklungskonzept entschärft. Das Konzept regelt, dass künftig in den Peripherien der Friedhöfe die Nutzungsrechte nicht mehr verlängert werden. Ziel ist es, die Bestattungen auf die Kernbereiche zu konzentrieren und die Außenbereiche im Laufe der Jahre aufzugeben. Künftig sollen nun aber Härtefall-Regelungen zugelassen werden.

Damit kann auch die Stadtverwaltung leben. Eindeutig geklärt werden konnte nicht, was ein Härtefall sein wird und wer dann künftig noch in den Außenbereichen bestattet werden darf. Jeder Einzelfall soll geprüft werden. „Es ist eine Ermessensentscheidung“, erklärte Vermeulen, der auch noch einmal betonte, wie wichtig es sei, jetzt auf die immer höheren Friedhofskosten zu reagieren.

Viele Politiker zeigten sich selbstkritisch

Der Bürgerliche Aufbruch Mülheim scheiterte mit dem Versuch, allen noch Lebenden das Recht einzuräumen, in einmal erworbenen Familiengräbern in Außenbereichen weiterhin die Bestattung von Angehörigen vornehmen zu dürfen.

Selbstkritisch zeigten sich viele Politiker: Die Auswirkungen des im Oktober 2017 beschlossenen Friedhofskonzeptes habe man im Einzelfall so nicht gesehen. Vor allem die Härten für manche Angehörigen seien so nicht bedacht worden. Künftig, appellierte Daniel Mühlenfeld (SPD), sollte Politik bei derart sensiblen Themen klarer und offener miteinander im Vorfeld über mögliche Folgen für die Bürger reden.

Bevor die Stadt die Satzung zum Friedhofsentwicklungskonzept verschickt, wird sie zu einer Bürgerversammlung einladen und noch offene Fragen beantworten.