Mülheim. Die Stadt Mülheim sprach mit über 2000 Angehörigen bezüglich der neuen Friedhofssatzung. Bescheide sind in Vorbereitung. Klagen werden erwartet.
Die Stadtverwaltung plant im November oder im Januar die Bescheide zur neuen Friedhofssatzung an die rund 4000 betroffenen Angehörigen zu verschicken. Das neue Friedhofskonzept hatte bereits Anfang des Jahres für viel Aufregung gesorgt. Über 2000 Gespräche hat die Friedhofsverwaltung seitdem mit Angehörigen geführt – nicht bei allen konnte am Ende eine Zufriedenheit erreicht werden. „Wir gehen davon aus, dass etliche Angehörige klagen werden, wenn die rechtskräftigen Bescheide vorliegen“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels.
Der zuständige Dezernent Peter Vermeulen machte jetzt deutlich, dass man die Briefe auf keinen Fall in der Weihnachtszeit versenden will. Bevor die Bescheide rausgehen, sollen noch einmal Gespräche mit Vertretern der Politik erfolgen. Auch die hatten im Frühjahr den Ärger vieler Mülheimer zu spüren bekommen.
Bestattungen noch auf acht von zehn Friedhöfen
Um was geht es? Zehn städtische Friedhöfe gibt es, auf acht finden noch Bestattungen statt. Mit der veränderten Friedhofs- und Bestattungskultur sind die Flächen jedoch inzwischen viel zu groß, zwischen einzelnen Grabfeldern tun sich große Lücken auf. Die Folge: Der Pflegeaufwand der öffentlichen Friedhofsflächen wird immer größer und teurer.
„4,6 Millionen Euro muss die Stadt jährlich für die Pflege aufwenden, 2,8 Millionen nimmt sie über Gebühren ein, gerade mal 60 Prozent“, rechnet die Friedhofsverwaltung vor. Eine krasse Unterdeckung, die über Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden müsste. Doch in Verwaltungskreisen heißt es: „Dann kann sich kaum noch einer auf städtischen Friedhöfen eine Beerdigung leisten.“
Umsetzung kann bis 2038 dauern
Das neue Friedhofskonzept soll das verhindern. Es sieht vor, dass sich künftige Bestattungen auf die Kernflächen der Friedhöfe beschränken, vorrangig sollen Gräberlücken belegt werden, nach und nach in den nächsten Jahrzehnten die Randflächen nicht mehr genutzt werden. Die zu pflegenden Flächen würden so deutlich verkleinert. Erst im Jahr 2038 könnte das Konzept umgesetzt sein.
Die ersten Bescheide, die die Stadt im Frühjahr verschickte, verschlugen manchem Angehörigen die Sprache. Ein emotionales Thema war zu verwaltungstechnisch verfasst worden, in weiten Teilen missverständlich. Die Telefone standen in der Friedhofsverwaltung nicht mehr still.
Angehöriger empfindet es als schwere Belastung
Da gibt es Menschen wie etwa Günter Heinz: Auf vielen Seiten hat er sehr eindringlich gegenüber der Stadt dargelegt, warum seine Familie einst eine Grabstelle für sechs Personen erworben hat und diese auch künftig dort nutzen will. Es sind hochbetagte Menschen, die im Tod nicht auseinander gerissen werden wollten, weil es im Außenbereich künftig Beschränkungen gibt. „Ihr Konzept ist eine schwere Belastung“, schrieb Heinz an die Verwaltung und sprach gar von Unmenschlichkeit. Kein Einzelfall.
Jeder Fall sei anders gewesen, jedes Problem individuell, so die Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Sie haben in den Gesprächen versucht, aufzuklären, haben um Verständnis geworben, dass die Kommune so handeln muss. „Die meisten Angehörigen haben das letztlich auch eingesehen“, sagt Vermeulen. Er sagt aber auch: „Es gibt Härtefälle, die uns überrascht haben.“ Ziel sei es weiterhin, in solchen Fällen nach einem gemeinsamen Weg zu suchen.
>>>Ruhezeiten werden nicht eingeschränkt
Die Ruhezeiten werden durch das neue Friedhofskonzept nicht eingeschränkt. Die Totenruhe bleibt in jedem Fall gewahrt. Jede Grabstätte bleibt bis zum Ende der Nutzungszeit bestehen.
Keiner muss einen Verstorbenen umbetten lassen. Angeschrieben worden sind alle Personen, deren Angehörige in Randbereichen der Friedhöfe bestattet worden sind.