Mülheim. . Am 9. Dezember soll das Rhein-Ruhr-Zentrum öffnen. Während Verdi dagegen ist, zeigen Stadt und Center-Management kein Verständnis für die Klage.

Die Gewerkschaft Verdi klagt gegen den verkaufsoffenen Sonntag im Rhein-Ruhr-Zentrum am 9. Dezember. Das hat Bezirksgeschäftsführerin Henrike Eickholt am Mittwoch bestätigt. Nach Prüfung der Rechtslage hat sich der Verdi-Bezirk Ruhr-West für die Klage entschieden.

Besonderer Anlass oder Erhalt des Einzelhandels

Die Gewerkschaft möchte prüfen, ob die Öffnung des Einkaufszentrums am Humboldtring entsprechend eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtens ist. Demnach dürfen Geschäfte sonntags nur öffnen, wenn es einen Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen oder Anlässen gibt. Oder wenn die Öffnung dem Erhalt und der Stärkung des Einzelhandels dient. Laut Verdi-Bezirksgeschäftsführerin Henrike Eickholt sei das nicht der Fall: „Unserer Auffassung nach gibt es keine ausreichende Begründung für den verkaufsoffenen Sonntag.“ Deshalb wolle Verdi prüfen, ob die Öffnung der Geschäfte im Rhein-Ruhr-Zentrum am 9. Dezember rechtmäßig ist.

Für die Klage hat sich die Gewerkschaft nach Absprache mit einem Anwalt entschieden. Denn laut Eickholt habe es bezüglich des Gesetzes zur Sonntagsöffnung bisher noch keine Rechtsprechung zum Fall einer Ladenöffnung wegen Erhalts und Stärkung des Einzelhandels gegeben.

„Bevormundung des Kunden“

Von der Klage hält Center-Managerin Heike Marzen nichts: „Bildlich gesprochen, kann ich da nur mit dem Kopf schütteln“, erklärte sie am Mittwoch auf Anfrage. Für den Einzelhandel seien Angebote wie die verkaufsoffenen Sonntage dringend notwendig, um mit dem Internet mithalten zu können. Auch die Nähe zum niederländischen Outlet-Center in Roermond, das jeden Sonntag geöffnet ist, schwäche die Geschäfte. Marzen: „Den verkaufsoffenen Sonntag zu verbieten, ist eine Bevormundung des Kunden, der ihn gerne annimmt.“

Die Center-Managerin werde die Situation nun prüfen und abwarten, was die Klage ergibt. Eine Prognose wolle sie noch nicht abgeben. Weil es bisher noch keine derartige Klage gebe, an der man sich orientieren könne.

Ordnungsamt bedauert Schritt von Verdi

Auch Bernd Otto vom Ordnungsamt der Stadt Mülheim konnte am Mittwoch nicht einschätzen, wie die Klage ausgehen wird: „Das ist für uns alle Neuland, wir müssen abwarten, wie sich das Gericht entscheidet.“ Er bedauert, dass Verdi den Schritt der Klage geht. „Dafür habe ich wenig Verständnis. In Mülheim gibt es wirklich kein Übermaß an verkaufsoffenen Sonntagen.“ Bei der Vergabe von zwei Sonntagsöffnungen im Rhein-Ruhr-Zentrum Mitte des Jahres habe die Stadt versucht, im Sinne des neuen Gesetzes zu handeln.

>>> Das zum 31. März geänderte Ladenöffnungsgesetz besagt, dass Geschäfte an höchstens acht Sonn- oder Feiertagen geöffnet haben dürfen.

Mit insgesamt fünf verkaufsoffenen Sonntagen hat die Stadt diese Zahl unterschritten. „Deshalb verstehe ich die Intention hinter der Klage von Verdi auch nicht“, meint Bernd Otto vom Ordnungsamt.