Mülheim. . Schläger, die von der Polizei mitgenommen werden, müssen sich an strenge Regeln halten. Wie sie aussehen und was ein Verstoß nach sich zieht.
Es ist halb zwölf am späten Abend, als ein Hilferuf einer Frau bei der Polizei eingeht. Es gebe Spannungen mit ihrem Mann, eine körperliche Auseinandersetzung sei im Spiel. Die Polizei rückt nach Saarn aus. Ein klassischer Fall von häuslicher Gewalt. Ihr Mann wird mitgenommen. Doch was passiert danach mit den Tätern?
2017 wurden in Mülheim 261 Fälle von häuslicher Gewalt in der Statistik der Polizei festgehalten. In den vergangenen fünf Jahren blieb die Zahl in etwa auf demselben Niveau. 2012 waren es noch 350 Fälle, 2015 dafür nur 194 (siehe Tabelle). Die Täter werden in einem Drittel der Fälle von der Polizei zuhause angetroffen und eine Nacht lang in Gewahrsam genommen – wenn sie aus ärztlicher Sicht dazu in der Lage sind und sich in der Zelle nicht selbst einen Schaden zufügen könnten. „Wenn jemand betrunken ist, könnte er zum Beispiel an Erbrochenem ersticken“, sagt Polizei-Sprecher Christoph Wickhorst. Flüchtige Täter werden gesucht, oft wird ein Kontakt über ihr Handy versucht.
Zehntägiges Rückkehrverbot
Nach der Freilassung müssen sich die Schläger an strenge Regeln halten. Gesetzlich wird ein Rückkehrverbot von zehn Tagen angeordnet. „In der Zeit dürfen sie nicht nach Hause und müssen sich eine Bleibe suchen, die uns gemeldet werden muss, um Post zuzustellen“, erklärt Wickhorst. Wer nirgendwo bei Verwandten oder Freunden unterkommen kann, dem stehen Notschlafplätze an der Kanalstraße (Männer) sowie der Augustastraße (Frauen) bereit. Der Großteil der Täter sind Männer. Möglich sei es auch, mit der Polizei gemeinsam ins Haus zu gehen, um Geld für ein Hotel zu holen. „Wir müssen in dem Fall Opferschutz auf beiden Seiten betreiben“, so Wickhorst.
Alleine darf ein Täter keineswegs zurück nach Hause in den zehn Tagen. „Das passiert auch oft noch, die Frauen machen ihren Männern die Tür auf“, weiß Wickhorst. Oft herrsche ein psychischer Druck seitens der Familie oder Verwandten. Damit schaden sie den Schlägern allerdings. Die dürfen sich in der Regel auch nicht weniger als 100 Meter zu ihrem Gewaltopfer nähern. Heimliche Treffen sind ebenfalls tabu. Ein Verstoß gegen die Regeln ist teuer. Es droht ein Bußgeld von mindestens 250 Euro, eine Festnahme ist möglich. Zudem kann das Rückkehrverbot verlängert werden.
Strenge Regel sollen abschrecken
In den üblichen zehn Tagen haben die Opfer der häuslichen Gewalt Zeit, sich rechtlichen Beistand zu holen. „Das ist ein guter Weg, häufig sind auch Kinder betroffen, die die Tat mitbekommen haben“, sagt Wickhorst. Die Polizei bietet den Opfern eine Beratung an und gibt Flyer aus. Allerdings werden nur in jedem fünften Fall Opfer an eine Beratungsstelle vermittelt. „Manche möchten das Angebot nicht in Anspruch nehmen. Opfer glauben teilweise, dem Täter sei einmalig die Hand ausgerutscht“, erzählt Wickhorst. Ein anderer Grund sei Angst. Die strengen Regeln sollen daher auch abschreckend wirken.