Mülheim. . Der Mülheimer muss 1200 € wegen verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlung zahlen. Strafbefehl war im Zuge des Streits mit Bushido ergangen.

Der Sänger und Rapper Manuellsen ist am Freitag vom Amtsgericht Mülheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Der Mülheimer hatte einen 2017 im Zuge des so genannten Rapper-Streits mit Konkurrent Bushido gegen ihn erlassenen Strafbefehl – zumindest in Auszügen – bei Facebook veröffentlicht. Das sei als verbotene Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung im Sinne des § 353 d Strafgesetzbuch zu werten, teilte Cornelia Flecken-Bringmann, stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts, am Nachmittag mit.

Der Fall erinnert an die aktuelle Diskussion um einen Dresdner Justizbeamten, der den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen im Tötungsdelikt von Chemnitz abfotografiert und weitergegeben haben soll. Rechte Gruppierungen hatten diesen anschließend im Internet verbreitet. Laut Anwalt des Beamten habe sein Mandant nicht gewusst, dass er sich mit einer solchen Tat strafbar machen kann. Zwischenzeitlich wurde er suspendiert.

Angeklagter präsentiert sich ruhig

Manuellsen, der mit bürgerlichem Namen Emanuel Awere Twellmann heißt, musste längst erfahren, dass ein solches Tun strafrechtliche Konsequenzen haben kann: Das Gericht hatte laut Cornelia Flecken-Bringmann auch in diesem Punkt einen Strafbefehl gegen ihn erlassen – und der 39-Jährige dagegen Einspruch eingelegt. Am Freitag kam es daher zur Hauptverhandlung: Der Angeklagte habe sich ruhig präsentiert und zumeist seinen Verteidiger sprechen lassen, hieß es. Letztlich blieb es bei der generellen Verurteilung. Die Geldstrafe aber wurde reduziert. Im Strafbefehl waren noch 50 Tagessätze à 150 Euro festgelegt worden. Nachdem die wirtschaftlichen Verhältnisse des Musikers genauer dargelegt worden waren, entschied der Richter, die Strafe zu minimieren.

Der damals im Netz veröffentlichte Strafbefehl sah übrigens eine Geldstrafe in Höhe von 13 500 Euro vor: Laut Gericht hatte Manuellsen in einem am 17. Juni 2017 auf Youtube veröffentlichten Video angekündigt, Bushido mit einer Machete zu attackieren, falls dieser mit beleidigenden Liedtexten über Menschen dunkler Hautfarbe auch Manuellsen selbst meine.

Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig

Der 39-Jährige hatte Einspruch eingelegt, weil er die Anzahl und die Höhe der Strafe – 90 Tagessätze à 150 Euro – nicht akzeptieren wollte. Laut Cornelia Flecken-Bringmann hat das Mülheimer Amtsgericht zwischenzeitlich aber längst entschieden, es genau bei dieser Strafe zu belassen. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.