Mülheim. . Gegen den in Mülheim lebenden Sänger und Rapper Manuellsen hat das hiesige Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Bedrohung erlassen.
Gegen den in Mülheim lebenden Sänger und Rapper Manuellsen hat das hiesige Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Bedrohung erlassen. Der Musiker soll eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro zahlen. Hintergrund ist eine heftige Auseinandersetzung mit seinem Rapper-Konkurrenten Bushido.
Laut Gericht hat Manuellsen in einem am 17. Juni 2017 auf Youtube veröffentlichten Video angekündigt, dass er Bushido mit einer Machete attackieren werde, falls dieser mit beleidigenden Liedtexten über Menschen mit dunkler Hautfarbe auch Manuellsen selbst meine.
Einspruch gegen den Strafbefehl
Die Strafe des Musikers, der aus Berlin stammt und Wurzeln in Ghana hat, setzt sich laut Strafbefehl aus 90 Tagessätzen à 150 Euro zusammen. Ab 91 Tagessätzen gilt man gemeinhin als vorbestraft.
Laut der stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts hat Manuellsen mittlerweile Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Der 38-Jährige wolle die Strafe nicht akzeptieren. Damit kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Mülheimer Gericht. Stattfinden soll sie am 5. Januar 2018.
++ Update: Die Verhandlung am 5. Januar hat nicht stattgefunden; Der Termin wurde verlegt auf den 2. März, 10 Uhr.