Mülheim. . Wer viel Wasser fürs Gartengrün verbraucht, für den könnte sich ein Antrag auf Ermäßigung der Abwassergebühr lohnen. Immer mehr Bürger tun das.

Viele Bürger dürften sich in diesen heißen Tagen Gedanken über ihren Wasserverbrauch machen. Als die Stadt die Mülheimer gebeten hat, möglichst das städtische Grün vor der Haustür zu wässern, überlegte ein Bürger aus Saarn, warum eigentlich beim Gießwasser, das doch in seinem Garten versickere und nicht im Kanal lande, auch die Schmutzwassergebühr gezahlt werden soll.

Tatsächlich kann man bei der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung beantragen, berichtet der Mann, verbunden mit der Kritik, dass man als Bürger auf dieses Recht nicht extra hingewiesen wird. Bei den Bürgerpflichten, wie dem Winterdienst sei das allerdings anders, daran werde man regelmäßig erinnert.

Hintergrund: Der Wasserversorger RWW liefert an die Haushalte und rechnet mit der Stadt darüber ab. Die Stadt legt die Gebühren für das Schmutzwasser fest, jenes Abwasser also, das aus Waschmaschine oder Dusche ins städtische Kanalnetz fließt. Für die Abwassergebühr wird der Frischwasserverbrauch aus dem Kalenderjahr zwei Jahre zuvor verwendet.

Neuer Infoflyer ist in Planung

Wasser für die Bewässerung des Gartens landet nun nicht in der Kanalisation sondern versickert, und das kann zu einer Gebührenermäßigung führen. Darüber informiert die Stadt ausführlich auf ihrer Homepage www.muelheim-ruhr.de. Außerdem, so die Stadtverwaltung, werde dazu gerade ein Infoflyer aufgelegt. Denn das Interesse bei den Bürgern an diesem Thema nehme stark zu.

Die Gebührenermäßigung geschieht nicht automatisch, sondern muss jährlich neu beantragt werden. Die nicht ins Kanalnetz eingeleitete Wassermenge muss nachgewiesen werden, dazu ist eine Wasseruhr, ein Zusatzzähler an der Entnahmestelle, etwa am Schlauchanschluss im Garten, nötig. Den zweiten Wasserzähler kann man anbringen lassen oder selbst anbringen. Zu beachten ist, dass es sich auf jeden Fall um einen fest montierten, geeichten Zähler handeln muss, nicht um einen, der nur aufgesteckt wird. „Das kontrolliert die Sem in unserem Auftrag“, so Stadtsprecher Volker Wiebels. Die Sem GmbH, Tochtergesellschaft der Medl, kümmert sich um die Abwasserentsorgung und betreibt das öffentliche Kanalnetz.

Zweite Wasseruhr an der Entnahmestelle installieren

Ein „Antrag auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühr“ muss beim Umweltamt gestellt werden. Das gehe formlos, so Stadtsprecher Wiebels, auf der Stadtseite findet sich aber auch ein Formbrief dazu. Rund 1200 Haushalte haben sich schon eine zweite Wasseruhr an der Entnahmestelle installieren lassen, so Wiebels. Es werden immer mehr: Tendenz stark steigend.

Ob sich der Einbau einer weiteren Wasseruhr lohne, müsse jeder Bürger für sich selbst entscheiden, so die Stadt. Aus der Gesamtwassergebühr werde das Abwasser herausgerechnet, aktuell 2,91 Euro pro Kubikmeter. Wenn beispielsweise nachweislich 10 Kubikmeter Wasser im Garten verbraucht werden, gibt es einen Abzug von zehn mal 2,91 Euro für die geringere Einleitung des Schmutzwassers. Ein Kubikmeter entsprechen 1000 Liter Wasser – das sind 100 Zehn-Liter-Gießkannen.

>> AUCH IN ESSEN GIBT ES DIE REGELUNG

In der Nachbarstadt Essen muss man innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides über die Grundbesitzabgaben einen formlosen Reduzierungsantrag stellen, eine Berücksichtigung findet dann erst im kommenden Jahr statt.

Die Wassermengen müssen über einen fest installierten Zwischenzähler nachgewiesen werden. Um Einbau, Ablesen sowie die Übermittlung der Werte muss sich der Essener Bürger kümmern. Pro nachweislich nicht der Kanalisation zugeleitetem Kubikmeter Wasser ergibt sich in Essen eine Ersparnis von 3,05 Euro. Essen führt keine Statistik über die Zahl der Haushalte, die diese Reduzierung nutzen.

Manipulationen an der zweiten Wasseruhr – wenn das Wasser doch nicht nur zum Wässern des Gartens verwendet wird – sind eine Ordnungswidrigkeit und können entsprechend geahndet werden. Macht jemand das im großen Stil und wird erwischt, so „ist das Betrug und kann bis zur Strafanzeige gehen“, sagt Mülheims Stadtsprecher Wiebels.

Mehr Infos unter: https://www.muelheim-ruhr.de/cms/ermaessigungsmoeglichkeiten1.html