Mülheim. Die Verhandlungen um die Beseitigung der Baumängel und den Weiterbau an der Thyssenbrücke gehen langsam voran. Nun steht noch ein Gutachten aus.

Unter der Überschrift „Weiterbau an der Thyssenbrücke“ veröffentlichte die Stadtpressestelle am Mittwoch eine äußerst optimistische Mitteilung. Tatsache ist: In ihren Verhandlungen mit der Baufirma zur Übernahme der Verantwortung für Baumängel ist das Baudezernat nicht wesentlich weiter.

Was dem Baudezernat in einer dreistündigen Verhandlung am Vortag offenbar gelungen ist: Heinrich-Walter-Bau hat den Plänen zugestimmt, wie die Baumängel zu beheben sein könnten. Bekanntlich hatte ein von der Stadt beauftragter Gutachter festgestellt, dass sowohl bei der Bestellung der Stahlträger als auch beim Bau des östlichen Auflagers Fehler gemacht worden sein sollen.

Mangel mit 300 000 Euro beheben

Durch eine Veränderung am Schraubenstoß in der Mitte der neuen Brücke und mit einer Erhöhung des Auflagers soll der Mangel für 300.000 Euro (oder doch mehr?) zu beheben sein. Die Baufirma erklärte sich laut Stadt nun bereit, für eine entsprechende Lösung auch die Gewährleistung zu übernehmen.

Nun soll die Baufirma die Arbeiten auch wieder aufnehmen – doch zunächst nur vorläufig bis zum Ende nächster Woche. Denn es ist unklar, ob sie auch finanzielle Verantwortung übernehmen wird für die Mehrkosten, die in die Millionen gehen könnten. Laut Mitteilung der Stadt haben die beiden Schadenverursacher, die der städtische Gutachter ausgemacht hat (Heinrich-Walter-Bau und die Planergemeinschaft Grassl / Schüssler-Plan), zunächst einmal weitere Daten angefordert.

Gutachter soll Verantwortung einschätzen

So soll der städtische Gutachter ihnen eine Einschätzung geben, zu welchen jeweiligen Anteilen er die Mängelverantwortung bei ihnen sieht. Auf dieser Basis wäre dann erst noch weiterzuverhandeln, ob Planer und Baufirma tatsächlich bis zum 20. Juli zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sind. Sonst droht wieder ein Baustopp.

Baudezernent Peter Vermeulen gab sich am Mittwoch zufrieden mit dem Zwischenergebnis: „Der Ratsbeschluss hat eine gute Verhandlungsposition ermöglicht. In dem durchaus harten Gespräch konnte ein Burgfrieden erzielt werden, der auf eine abschließende Vereinbarung hoffen lässt.“