Mülheim. . Mülheims Politik segnet den Testbetrieb ab: Die Firma Byke darf ihre 82 Leihräder vorerst bis Ende Juni anbieten. Nur: Die Rechtslage ist unklar.

Dem Ordnungsamt seien nach dem Ärger im Februar keine Beschwerden über wild abgestellte Leihräder der Berliner Firma Byke Mobility mehr bekannt geworden, warb der Radexperte der Verwaltung, Helmut Voß, im Mobilitätsausschuss nun um Zustimmung der Politik, den Testbetrieb mit 82 stationslosen Leihfahrrädern in Mülheim bis Ende Juni fortzusetzen. Die Politik stimmte bei einer Gegenstimme der MBI zu, nur: Ob die Stadt überhaupt untersagen könnte, dass Byke in Mülheim Leihräder anbietet, ist zweifelhaft.

Nachdem Byke seine Räder im Februar nach beherzter Kritik des Ordnungsamtes kurzerhand wieder eingesammelt hatte, hatten sich das Unternehmen und die Ordnungshüter noch einmal zusammengerauft und nach einer Lösung gesucht, wie das Leihradsystem in geordnete Bahnen gelenkt werden kann. Seit dem 10. April sind nun wieder 82 Räder verfügbar; Bürger können sie leihen und abstellen, wo sie wollen.

16 Sondernutzungsflächen zur Verfügung gestellt

Um die Situation zu ordnen, hat die Stadt Byke 16 Sondernutzungsflächen zur Verfügung gestellt, an die die Verleihfirma die per GPS zu ortenden Räder in angemessenem Zeitraum wieder zurückbringen soll. Insgesamt 13 „Genehmigungsauflagen“ umfasst die Sondernutzungserlaubnis, auf die sich Byke und Stadt für den Testbetrieb verständigt haben.

Axel Hercher (Grüne) merkte im Ausschuss regelrecht spöttisch an, dass wohl von einer Sondernutzung keine Rede sein könne, würden Fahrräder in der Stadt abgestellt. Ansonsten bräuchte wohl jeder Autofahrer eine ordnungsbehördliche Genehmigung zum Parken im öffentlichen Raum.

Zur Verhinderung chaotischer Zustände

Tatsächlich bestehen Zweifel, ob der Weg, den das Ordnungsamt zur Verhinderung chaotischer Zustände gewählt hat, einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde. Radexperte Voß gab an, dass es zumindest überwiegende Rechtsmeinung sei, dass Kommunen Leihradanbietern so keine Grenzen aufzeigen könnten. Aber, so Voß: Die Berliner Firma habe „die Sondernutzung akzeptiert, so können wir gewisse Standards festsetzen“.