Mülheim. . Trotz Verbotes hat der Betreiber einer Mülheimer Bar weiter Kohle für Wasserpfeifen genutzt. Gegen das Zwangsgeld von 5000 Euro hat er geklagt.
Das Rauchen von Wasserpfeifen wird immer populärer, sieben Shisha-Bars gibt es mittlerweile in der Stadt. Dabei ist Mülheim eine der wenigen Kommunen, vielleicht sogar die einzige, in der seit Anfang 2017 ein Verbot für die Nutzung von Kohle zum Betrieb der Pfeifen gilt. Nachdem das Ordnungsamt damals innerhalb kurzer Zeit zweimal starke, teils lebensbedrohliche Überschreitungen von Kohlenmonoxid-Werten festgestellt hatte, hatte man sich zu dem Schritt entschlossen – und drei Bars entsprechende Verfügungen zugestellt.
Einer der Betreiber ignorierte das Verbot, offerierte den Gästen weiter Kohle-Shishas. Die Stadt verhängte daraufhin ein Zwangsgeld von 5000 Euro. Das wollte er nicht akzeptieren und klagte. In Kürze will das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Streit entscheiden.
In diesem Punkt „relativ streng“
Einiges spricht dafür, dass die Juristen das Vorgehen der Stadt für richtig halten werden. Laut Norbert Klein, Pressesprecher des Gerichts, ist Mitte Januar nämlich bereits ein erster Antrag des Betreibers abgelehnt worden: Der Kläger wollte damit gegen die vom Gesetz vorgesehene sofortige Vollziehbarkeit des städtischen Bescheides vorgehen und eine aufschiebende Wirkung erreichen.
Bei einem solchen Antrag werde der eigentliche Fall schon einmal summarisch geprüft, also gegenüber dem Hauptsacheverfahren leicht eingeschränkt. Häufig lässt sich daraus eine Tendenz für die Entscheidung des eigentlichen Rechtsstreits erkennen. „Und offenbar war der Kollege der Auffassung, dass die Anordnung der Stadt in Ordnung ist“, so Pressesprecher Klein. Da Kohlenmonoxid nicht eben gesundheitsfördernd sei, sondern durchaus zum Tode führen könne, sei man am Gericht in diesem Punkt „relativ streng“.
Stadt hat Neuland betreten
Auch bei der Stadt ist man derweil zuversichtlich: „Ich rechne damit, dass die Entscheidung zu unseren Gunsten ausfällt“, sagt Sarah Sternol, Sachbearbeiterin für Gaststättenangelegenheiten im Ordnungsamt. Das Kohleverbot als solches sei nämlich rechtskräftig geworden, „wenn überhaupt hätte man dagegen vorgehen können“, glaubt Sternol. Dass alle Betreiber den Ausgangsbescheid akzeptiert hätten, sich dagegen niemand gerichtlich gewehrt habe, sei schon fast bedauerlich: „Wir haben mit dem Verbot der Kohlenutzung nämlich Neuland betreten und hätten die Frage gern gerichtlich geklärt gehabt.“
Wünschenswert wäre es, so Sternol, „wenn die Politik endlich landesweit einheitliche Regeln erlässt“. Nur dann könnten alle Behörden gleich agieren. „Das würde uns den Job sehr erleichtern – und den Betreibern auch, denn dann wüssten sie, worauf sie zu achten haben.“ Die aktuelle Situation, in der jede Kommune einen eigenen Weg beim Thema Kohle und Wasserpfeife gehe, könne niemanden beglücken. So gehe man schon in Essen ganz anders damit um. „Ein Kohleverbot hat dort bislang niemand ausgesprochen.“