Mülheim. . Wird der Kahlenbergast der Linie 104 abgehängt, muss die Stadt sofort 16 Millionen Euro an Zuschüssen zurückgeben – das ist nicht verhandelbar.

Der Kahlenbergast der Straßenbahnlinie 104 bleibt erhalten – obwohl der Rat dagegen stimmte. Es gibt auch keinen Verhandlungsspielraum über den Erlass von Landeszuschüssen, wie Stadtdirektor Frank Mendack kürzlich erklärte. Im Gegenteil: Beim Kappen der Strecke zwischen Oppspring und Wertgasse sind sofort 16 Millionen Euro an Förderrückzahlungen fällig – bei Verzug mit fünf Prozent Zinsen. Weitere Geldquellen versiegen, läuft der Umbau der Oppspringkreuzung nicht wie erst im Oktober genehmigt. Dann verliert die Stadt rund 1,7 Millionen Euro Förderzuschuss und muss das Projekt (etwa 3,6 Millionen Euro) aus eigener Kasse stemmen. Das sind klare Ansagen der Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher.

Das Mülheimer Schienennetz darf nicht zu einem unattraktiven Rumpfnetz schrumpfen.“ Darin sind sich Gutachter und Düsseldorfer Bezirksregierung (BR) einig. Daher erwartet die Aufsichtsbehörde von der Stadt, Parallelbuslinien zu bestehenden Straßenbahnenstrecken zu streichen. Diese Aufforderung erhielten Verkehrsplaner und die damalige MVG (heute Ruhrbahn) am 23. Mai 2014 und erneut am 27. April 2017. Verkehrsbetrieb und Planer haben sich dieser Ermahnung aus Düsseldorf bereits zweimal verweigert. Vorschläge fehlen dazu bis heute.

Busse als Zubringer für Straßenbahnen

Die Buslinie 122 beispielsweise könnte in der Broicher Mitte enden, der 131er am Waldschlösschen, der 752er am Broicher Friedhof. Wie in anderen Städten üblich, sollen Busse als Zubringer für die Straßenbahn fahren. So könnten Stadt und Ruhrbahn mehr Kosten sparen, als mit Kappen der Straßenbahnlinie 104, unterstützt die BR Vorschläge aus Gutachten.

Sollte die Stadt den Kahlenbergast der Linie 104 abhängen, „werden wir jeden Cent Fördergeld zurückfordern. Nicht nur für ÖPNV-Projekte, sondern auch für Städtebau und den Individualverkehr. Das ist eine starke Linie, die sich bis zum Verkehrsminister durchzieht“, sagte Andreas Happe, Direktor der Abteilung 2 der BR, zu der auch der Verkehr zählt, bereits 2016 im Mobilitätsausschuss.

Fördermittelrückzahlungen sind nicht verhandelbar

Daran hat sich nichts geändert. „Fördermittelrückzahlungen sind nach dem Landeshaushaltsrecht nicht verhandelbar. Die Bewilligungsbehörden VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) und BR Düsseldorf dürfen auf diese Ansprüche nicht verzichten“, bekräftigt Regierungspräsidentin Radermacher. Kämmerer und Rat können das für Mülheim nicht aushebeln.

Ruhrbahn und Stadt haben übereinstimmend erklärt, dass die Oppspringkreuzung einschließlich der Gleisanlagen für beide Straßenbahnlinien – 104 und 112 – ab Frühjahr 2018 umgebaut werden soll. Bis zum Ende der Sommerferien 2018 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. „Diese Bauabsicht hat Oberbürgermeister Ulrich Scholten am 6. Dezember gegenüber der BR Düsseldorf bekräftigt“, fügt Radermacher hinzu. Die Verbesserungen der Umsteigehaltestelle sowie der Straßenkreuzung fördert die Bezirksregierung mit 561 000 Euro. Der VRR tut weitere rund 1,1 Millionen dazu.

Die Gewerkschaft Verdi warnt bereits vor einem CDU-Kahlschlag im Nahverkehr der Stadt.

800 000 Euro sind das Sparpotenzial

- Beim aktuellen Ratsbeschluss zum Kahlenbergast handelt es sich, laut Ruhrbahn, „nicht um eine beabsichtigte Kürzung des Nahverkehrsangebotes, sondern um den Wechsel von Bahn auf Bus. Das Verkehrsangebot bleibt erhalten.“

- Die so zu sparenden 800 000 Euro seien der Saldo aus eingespartem Straßenbahnbetrieb und den Ersatz durch Busse auf dieser Strecke.