Mülheim. . Der ehemalige Chef der Mülheimer Denkmalbehörde wirft der Verwaltung vor, das politische Votum zur VHS-Standortfrage manipulieren zu wollen.

  • Erich Bocklenberg, bis Ende 2013 ranghöchster Denkmalpfleger Mülheims, kritisiert die Stadtverwaltung scharf
  • Was sie der Ratspolitik aktuell zur Zukunft des VHS-Gebäudes in der Müga vorgelegt habe, sei dreist
  • Es werde vereinfacht und dramatisiert, um die Politik dazu zu drängen, den VHS-Standort aufzugeben

Erich Bocklenberg, bis Ende 2013 ranghöchster Denkmalpfleger Mülheims, kritisiert die Stadtverwaltung scharf: Was sie der Ratspolitik aktuell zur Zukunft des VHS-Gebäudes in der Müga vorgelegt habe, sei dreist. Es werde vereinfacht und dramatisiert, um die Politik in die gewünschte Richtung zu drängen, den VHS-Standort aufzugeben.

Bekanntlich empfiehlt Stadkämmerer und Immobiliendezernent Frank Mendack der Kommunalpolitik, neben der Sanierung des seit September wegen Brandschutzmängeln geschlossenen Gebäudes in der Müga von Gutachtern auch Alternativen prüfen zu lassen – Neubauten auf städtischen oder gar privaten Grundstücken. Die wirtschaftlichste Lösung schwebt Mendack vor, die emotional aufgeladene Standortdebatte blendet er gänzlich aus.

Als objektive Information verkauft

Ex-Denkmalschützer Erich Bocklenberg engegiert sich mit der Bürgerinitiative für den Erhalt der VHS in der Müga.
Ex-Denkmalschützer Erich Bocklenberg engegiert sich mit der Bürgerinitiative für den Erhalt der VHS in der Müga. © Lars Fröhlich

Sein Papier eckt an. Etwa die Feststellung, dass ein Neubau schneller eingeweiht als die alte VHS saniert werden könne. Ex-Denkmalpfleger Bocklenberg spottet und fragt: Wie kann das sein? Weder sei ein neuer Standort gefunden noch stünden Bauweise, Bauherr, Baubeginn und anderes fest. Er sagt: „Der präzise angegebene Fertigstellungstermin stärkt nur einige Kritiker im Glauben, dass die Beseitigung der VHS ein abgekartetes Spiel ist und dass schon längst ein Investor bereitsteht, der mit der Stadt ins Geschäft kommen möchte.“

Auch dass die Verwaltung einen Gutachter heranzieht, der Zweifel an der Standfestigkeit der alten VHS äußert, stößt bei Bocklenberg sauer auf. Was dort nach einer Stichprobe an drei Stellen des Hauses als objektive Information verkauft werde, sei nicht mehr denn „Allerweltseinschätzungen“ oder Spekulationen. Kein Statiker könne allein bei einer Besichtigung feststellen, dass die Statik in Ordnung sei, so Bocklenberg. Dem nun zitierten Gutachter hätten bei seinem Wirken in der VHS nicht mal Unterlagen zum Gebäude als Berechnungsgrundlage zur Verfügung gestanden. Ohne dies bleibe einem Gutachter nichts anderes übrig als zu sagen, was zu tun wäre, wenn es diese Daten auch gar nicht gebe: nämlich nach einer Entkernung genauer prüfen zu müssen.

Ein Fall für die Rechtsabteilung

Bocklenberg denkt, dass einer ordentlich arbeitenden Stadtverwaltung die notwendigen Unterlagen zu vorherigen Baumaßnahmen vorliegen sollten, wegen der nun statische Mängel befürchtet werden. „Wurde die Statik vor den Eingriffen nicht geprüft, oder ist die Prüfung nicht nachweisbar, ist das ein Fall für die Rechtsabteilung“, sagt Bocklenberg. Wenn die Verwaltung glaube, dass bei den baulichen Eingriffen ein statischer Mangel entstanden sei, auch wenn erst später entdeckt, dann sei zu prüfen, ob Schadenersatzansprüche vorliegen.

Anders liege der Fall, wenn die Verwaltung bei zurückliegenden Bauarbeiten die Statik abgenommen habe. Spreche sie nun von statischen Mängeln, misstraue sie sich folglich selbst.