Duisburg. . Die Düsseldorfer Regierungspräsidentin fordert die Städte Mülheim und Duisburg auf, eine Lösung für den Nachtexpress 9 zu finden.

  • Die Bezirksregierung fordert Duisburg und Mülheim auf, eine Lösung für den NE9 zu finden
  • Der Nachtexpress verkehrt zwischen dem Duisburger Hauptbahnhof und der Nachbarstadt
  • Ihm droht die Einstellung wegen Betriebskosten von 30 650 Euro pro Jahr

Nur stückweise kommt Licht in die Auseinandersetzung um die Nachtexpresslinie 9 (NE 9). Jetzt hat die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher die Notbremse gezogen. Sie fordert die Städte Mülheim und Duisburg sowie deren Verkehrsbetriebe auf, „gemeinsam die Frage zu klären, ob und unter welchen Bedingungen die Buslinie NE 9 weiter betrieben werden kann“. Es geht um Betriebskosten von 30 650 Euro pro Jahr. Eine Kleinigkeit – gemessen an den Millionenverlusten, die Nahverkehrsbetriebe einfahren.

Rückblick: Die Stadt Duisburg hat einen neuen Nahverkehrplan aufgestellt. Den NE 9 hat sie darin gestrichen. Es soll keine Nachtverbindung mehr vom Osteingang des Duisburger Hauptbahnhofs durch Neudorf nach Mülheim geben. Die Nachbarstadt setzt auf anrufbare Quartierbusse, die Nachtschwärmer nach deren Bedürfnissen weiterbringen sollen.

Bisher hat die MVG (jetzt Ruhrbahn) den NE 9 allein gefahren und auch für den Duisburger Streckenteil die 30 650 Euro aus eigener Tasche bezahlt. Als die Stadt Mülheim die Nachbarn um eine Übernahme dieser Kosten gebeten hat, kam aus Duisburg ein „Nein“, weil „hauptsächlich Mülheimer damit fahren“..

Danach haben örtliche Verkehrsplaner eine Vorlage erarbeitet, die das Kappen der Nachtlinie vor der Stadtgrenze festschreibt. Danach soll ab dem Fahrplanwechsel im Januar am Raffelberg für den NE 9 Endstation sein. Dieses Papier hat die Mülheimer Verwaltung kommentarlos wieder zurückgezogen, bevor die zuständige Bezirksvertretung darüber abstimmen konnte.

Fahrgastverbände sehen das Gerangel um den NE 9 als „peinliche Provinzposse der Kirchturmdenker“. Die Grünen beider Städte setzen sich für den dauerhaften, Stadtgrenzen überfahrenden NE 9 ein, weil „er wichtige Punkte von Duisburg, Mülheim bis zu Essener Stadtgrenze verbindet“. Die Ruhrbahn möchte den NE 9 ebenfalls weiterhin bis Duisburg fahren, erwartet aber dafür von dort eine Betriebskostenbeteiligung.

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher. © Roberto Pfeil

Wie die Regierungspräsidentin auf Nachfrage dieser Zeitung mitteilt, hat die Ruhrbahn „bislang noch keinen Antrag auf Teilentbindung von der Betriebspflicht für die Linie NE 9“ bei der kommunalen Aufsichtsbehörde eingereicht. Ob so ein Antrag genehmigt würde, lässt Düsseldorf offen. Klar ist dagegen: „Die von der Bezirksregierung erteilte Genehmigung zum Betrieb dieser Linie ist bis zum 12. Juni 2020 gültig.“

Stellen Städte einen neuen Nahverkehrsplan auf, müssen dazu auch die Nachbargemeinden gehört werden. Das ist ein gesetzlich vorgeschriebener Abstimmungsprozess. „Dieser ist zwischen Mülheim und Duisburg noch nicht zu Ende geführt worden. Dafür gibt es Hinweise“, heißt es dazu aus dem Regierungspräsidium. Kompromissvorschläge beider Städte hat die Kommunalaufsicht bis heute nicht gesehen. Daher kam jetzt die unmissverständliche Aufforderung an Duisburg und Mülheim und deren Verkehrsbetriebe: Der NE 9 soll weiter fahren wie bisher. Das Aushandeln eines Kompromisses dazu ist Pflicht, steht zwischen den Zeilen der Diplomatensprache. Darum wird es demnächst in Mülheim eine neue Ratsvorlage zum NE 9 geben.