Mülheim. . Polizei kann Zeitraum des Vorfalls eingrenzen. Sie setzt weiter auf Zeugen bei der Suche nach dem Ghost Bike, das an Opfer (13) erinnern soll.

  • Zeugin hat Rad am Mittwoch, 1. November, gegen 17 Uhr definitiv noch gesehen
  • Am Morgen des 2. November um 8.30 Uhr war das Ghost Bike dann verschwunden
  • Polizei hofft weiter auf Zeugen, die dabei helfen, das Symbol des Gedenkens wiederzufinden

Familie und Freunde des am 9. Oktober nach einem Unfall am Frohnhauser Weg verstorbenen Mädchens (13) hoffen darauf, dass das als Symbol des Gedenkens aufgestellte weiße Fahrrad wiedergefunden wird. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass das „Ghost Bike“ vom Unfallort verschwunden ist. Am Montag meldete die Polizei, dass sie den Zeitpunkt des Vorfalls nun deutlich besser eingrenzen kann – und hofft damit auf weitere Zeugen.

Eine 42-jährige Mülheimerin, so Polizeisprecher Marco Ueberbach, habe sich am Freitag an seine Kollegen gewandt und berichtet, dass sie das Rad am Mittwoch, 1. November, also am Abend des Feiertags Allerheiligen, gegen 17 Uhr definitiv noch gesehen habe. „Am Morgen danach, am 2. November um 8.30 Uhr, war das Ghost Bike dann verschwunden“, so Ueberbach. „Mit der Zeugenaussage haben wir ein neues ­Puzzleteil: Das Zeitfenster ist deutlich kleiner geworden – und wir hoffen deshalb darauf, dass wir doch noch Leute finden, die sich vielleicht an etwas erinnern können, was uns weiterbringt.“

Auch im Kollegenkreis sei man tief betroffen

Auch im Kollegenkreis sei man über den Vorfall in der Einfahrt zum Heißener Hof tief betroffen, erzählt Ueberbach. „Da hat jemand vielen Menschen – vor allem den Angehörigen – großes Leid zugefügt. Hier geht es um moralische Werte, jegliche Hemmschwelle wurde gebrochen, da war kein Gewissen vorhanden.“ Auch deshalb wolle man unbedingt „Licht ins Dunkel bringen“.

Mit dem Rad, das Fahrradinitiativen aus Mülheim und Essen bei einer Mahnwache kurz nach dem Unfall aufgestellt hatten, könne man im Übrigen gar nichts anfangen, betonte der Sprecher. Zum einen sei es nicht verkehrstüchtig. Und zum anderen würde es „doch wohl auch auf alle Fälle auffallen, wenn es tatsächlich jemand benutzen sollte“.