Mülheim. . Die Sicherheit von Gasflaschen war Thema im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten. Mülheims Feuerwehrchef sieht kein großes Risiko.
- Nach den Explosionen an der Kölner Straße und in Speldorf suchen die Grünen im Sicherheitsausschuss nach Antworten
- Fragen nach gesetzlichen Vorschriften und der Kontrollpraxis durch die Behörden wurden erörtert
- Ordnungsamtsleiter und Feuerwehrchef sehen keine großen Probleme mit Gasflaschen
Im Nachgang zu den zwei Unglücken mit Gasflaschen in der jüngsten Vergangenheit – Ende Mai waren zunächst 20 Gasflaschen auf dem Gelände eines Caravanhändlers an der Kölner Straße in Saarn explodiert und 15 Wohnwagen in Flammen aufgegangen, wenige Tage später flog in Speldorf eine Gasflasche im Kofferraum eines Autos in die Luft – kam das Thema Lagerung von und sicherer Umgang mit diesen Behältern jetzt im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung zur Sprache. Die Grünen hatten um einen Sachstandsbericht zu gesetzlichen Vorschriften und der Kontrollpraxis durch die Behörden gebeten.
Ordnungsamtsleiter Bernd Otto erklärte, dass Betriebe, die Gasflaschen lagern und verkaufen, von der Bezirksregierung kontrolliert würden. Bei allen anderen Einsätzen von Gasflaschen – im privaten Gebrauch, aber auch dort, wo Gas, etwa zum Schweißen, gewerblich genutzt wird – sei auf die Eigenverantwortlichkeit der Nutzer und der Einhaltung der Herstellerangaben zu vertrauen, sagte Otto. Eine Kontrolle durch das Ordnungsamt sei nicht zu leisten. Die Grünen hatten zudem wissen wollen, an welchen Stellen im Stadtgebiet größere Gasmengen gelagert werden. Das aber werde nicht erfasst, sagt Ordnungsamtsleiter Otto.
Gasflaschen nie in Räumen lagern
Markus Püll (CDU) fügte aus seiner Tätigkeit als Schornsteinfegermeister hinzu, dass Gasflaschen immer nur außerhalb der Räume gelagert werden dürfen, in denen eine Flamme entsteht. Am Beispiel von Wohnwagen verdeutlichte Burkhard Klein, Leiter der Berufsfeuerwehr, dass Gasflaschen also nicht innerhalb des Wohnraums stehen dürften, sondern von außen oder in den dafür vorgesehenen Arealen hinter der Verkleidung des Wohnanhängers untergebracht werden müssen.
Bei dem Feuer in Saarn, bei dem auf dem Gelände eines Caravanhändlers an der Kölner Straße 15 Wohnwagen brannten und 20 Gasflaschen explodiert waren, seien Arbeiten an der Gasanlage eines der Wohnwagen der Auslöser gewesen. „Die Gasflaschen waren dort zwar ordnungsgemäß gelagert“, betont Klein, aber: „Die Wagen stehen auf dem Gelände dicht beieinander. Ihr Material brennt wie Pappmaché.“ Im Fall der explodierten Gasflasche in Speldorf, die im Kofferraum eines Autos in die Luft gegangen war, sei ursächlich gewesen, dass die Gasflasche nicht richtig verschlossen gewesen war und sich so ein zündfähiges Gemisch im Wagen habe ausbreiten können, so Klein.
Das Risiko bleibt überschaubar
Ordnungsamtsleiter Otto und Feuerwehrchef Klein waren sich einig: Für die vergleichsweise hohe Zahl an genutzten Gasflaschen in Mülheim sei die Anzahl der Vorkommnisse mit explodierenden Behältnissen dieser Art sehr gering. Auch direkte Sonneneinstrahlung, etwa bei Gasflaschen, die für den Grill auf Balkon und Terrassen stehen, sei nicht gefährlich. Der Feuerwehrchef ordnet ein: „In den seltensten Fällen ist die Gasflasche ursächlich für Brände. Das Risiko ist überschaubar.“