Mülheim. . Nach dem Tod ihres Ehemannes infolge einer Kohlenmonoxid-Vergiftung erhebt die Witwe schwere Vorwürfe gegen Installateur und Schornsteinfeger.
- Nachdem ihr Mann im Januar an den Folgen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben ist, hat die Witwe Strafanzeige gestellt
- Sie erhebt schwere Vorwürfe gegen den Installateur der Gastherme und gegen den Bezirksschornsteinfeger
- Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat den Fall für weitere Ermittlungen an die Polizei zurückgegeben
Die Hinterbliebenen der Eppinghofer Kohlenmonoxid-Tragödie, bei der Anfang des Jahres in einem Mehrfamilienhaus an der Schreinerstraße ein 36-jähriger Familienvater gestorben ist, haben Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Bezirksschornsteinfeger und die Mülheimer Firma gestellt, die die Gastherme in der Wohnung installiert hat. Die Staatsanwaltschaft setzt die Ermittlungen, die zwischenzeitlich schon vor dem Ende schienen, fort.
Die hinterbliebene Ehefrau des an 36-Jährigen hat über einen Anwalt bereits am 11. April Strafanzeige gegen den Bezirksschornsteinfeger und den Installateur gestellt. Die Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, Ermittlungen gegen sie einzuleiten. Dem Installateur einer namhaften Mülheimer Firma wird vorgeworfen, dass er im Juli 2015 eine Gastherme bei der Familie angeschlossen hat, die „aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Wohnung, des Raumvolumens, der Dunstabzugshaube in der Küche nebst den entsprechenden Verbindungen so definitiv nicht hätte installiert werden dürfen“. Der Installateur, so heißt es in der Strafanzeige, habe „eine Gefahrenquelle in der Wohnung geschaffen“.
Gas- und Wasserinstallateur bemerkt Mängel
Schwere Vorwürfe macht die hinterbliebene Ehefrau als Nebenklägerin auch dem Bezirksschornsteinfegermeister. Dieser hätte die Anlage nicht abnehmen dürfen, heißt es. Bei seiner jährlichen Besichtigung der Heiz- und Abgasanlagen sowie der Feuerstättenschau hätte dem Schornsteinfeger auffallen müssen, dass die Beschaffenheit der Wohnung, eine fehlende Frischluftzufuhr, das Raumvolumen des Badezimmers und angrenzender Zimmer in Kombination mit der raumluftabhängigen Therme „erhebliche Gefahren für die Gesundheit“ bedeutet hätten.
Aufgefallen seien diese unterstellten Mängel bei Installation und Abnahme der Anlage schließlich, als nach dem Tod des Familienvaters und nach der Untersuchung der Anlage durch einen von der Polizei bestellten Gutachter ein Gas- und Wasserinstallateur beauftragt worden war, die Therme wieder anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Der Installateur habe sich wegen der beschriebenen Gefahren geweigert, die Anlage anzuschließen, heißt es.
Wegen hoher Kohlenmonoxid-Konzentration ohnmächtig geworden und ertrunken
Nach Schilderungen der Hinterbliebenen ist der 36-jährige Vater am 3. Januar aufgrund der hohen Kohlenmonoxid-Konzentration in der Wohnung unter der Dusche ohnmächtig so unglücklich umgefallen, dass er den Wasserabfluss blockiert hat. Da er mit dem Gesicht nach unten gelegen habe, sei er ertrunken.
Raumluftabhängige Gastherme speisen sich für die Verbrennung mit Luft aus der Wohnung. Ist dort zu wenig Sauerstoff vorhanden, etwa wegen mangelnder Frischluftzufuhr, kann sich das tödliche, nicht riechende Kohlenmonoxid ausbreiten. Wenig bekannt ist, dass es für wenig Geld Kohlenmonoxid-Melder gibt, die im Notfall Alarm schlagen.