Mülheim. . Einen gewalttätigen Streit unter zwei Männern aus Bangladesch verhandelt das Duisburger Landgericht. Messerstich traf die Lunge.
Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Donnerstag ein 24-jähriger Mann aus Bangladesch vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Am 15. September 2016 soll er ohne jeden erkennbaren Grund in Höhe des Autonomen Zentrums an der Auerstraße auf einen damals 31-jährigen Landsmann eingestochen und ihn schwer verletzt haben.
Der Angeklagte berichtete, er habe mit einigen Leuten Alkohol getrunken und Drogen konsumiert. Durch Zufall sei er einem Bekannten begegnet. Der habe ihn grundlos beleidigt und ihn geschlagen. „Ich wollte mich nur verteidigen und habe deswegen das Messer gezogen“, so der Angeklagte, dessen Aussage ein Dolmetscher für Bengali übersetzte. Im anschließenden Gerangel müsse es dann irgendwie zu den Verletzungen gekommen sein. Aktiv zugestochen haben will der Angeklagte nicht.
„Da muss mit Wucht zugestoßen worden sein“
Mit dem Messer mit acht Zentimeter Klingenlänge fügte der 24-Jährige seinem Kontrahenten mehrere oberflächliche Schnittverletzungen und einen acht Zentimeter tiefen Stich in die Lunge zu. Mitarbeiter des AZ leisteten damals Erste Hilfe. Mit dem Zentrum selbst hatte die Auseinandersetzung nichts zutun.
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Ein Arzt berichtete im Prozess, dass die Verletzung, die im Rahmen einer Not-Operation versorgt werden musste, potenziell lebensgefährlich war. Ob der Stich in die Lunge durch eine eher zufällige Berührung verursacht worden sein könnte, wollte der Vorsitzende wissen. Antwort: „Nein, da muss mit Wucht zugestoßen worden sein.“
Bei der Polizei hatte der 24-Jährige nach seiner Festnahme zugegeben, dass er seinen Widersacher töten wollte. „Ich hatte Angst, dass er sonst mich tötet“, soll er gesagt haben. Allerdings wurde die Vernehmung in englischer Sprache geführt. Die beherrscht der Angeklagte angeblich aber nur bruchstückhaft.
Drei weitere Verhandlungstage angesetzt
Der Landsmann erschien nicht zur Zeugenaussage. Offenbar lebt er nicht mehr in der Flüchtlingsunterkunft, an die seine Vorladung geschickt worden war.
Für das Verfahren sind bis zum 7. Juni drei weitere Verhandlungstage geplant.