Mülheim. . Staatsanwältin soll laut Anwälten der Stadt Mülheim Hinweise auf ermittlungsgefährdende Indiskretionen im Fall Rinas nicht aufgegriffen haben.

Stadt und Staatsanwaltschaft Duisburg werden im Verfahren um den umfangreichen Verdacht der Korruption und Untreue gegen den ehemaligen Chef der Mülheimer Seniorendienste, Heinz Rinas, und andere keine Freunde mehr. Weiter herrscht Streit darüber, ob die verantwortliche Staatsanwältin im Ermittlungsverfahren gar Hinweise auf mögliche Straftaten, die die Ermittlungen gefährdet haben könnten, unterschlagen hat.

KorruptionsverdachtWie berichtet, hatte Rinas-Anwalt Jürgen Masling in einem parallel laufenden arbeitsrechtlichen Verfahren am Landgericht Duisburg im Januar 2015 schriftlich eine brisante Tatsachenbehauptung formuliert: So sollen geplante Durchsuchungen und der Stand des Ermittlungsverfahrens kontinuierlich an außenstehende Dritte weitergegeben worden sein. „Jede einzelne geplante Maßnahme“, hieß es, „insbesondere etwa beabsichtigte Durchsuchungen, ist stets schon drei Tage vorher über Kontakte in die Landtagsfraktion der SPD bekannt.“

Anwalt: Staatsanwaltschaft schon Anfang 2015 informiert

Dr. Martin Meinberg als Anwalt der städtischen Beteiligungsholding erklärte ein Jahr später auf Anfrage dieser Zeitung, die ermittlungsleitende Staatsanwältin auf jene Vorwürfe aufmerksam gemacht zu haben. Schon seinerzeit nannte es sein ebenfalls mit dem Verfahren betrauter Kollege Volker Stuckmann „ungeheuerlich, dass die Ermittler des LKA dieses Dokument gar nicht kannten, weil es offenbar nicht der Ermittlungsakte beigefügt worden ist“.

Die Generalstaatsanwaltschaft schaltete sich ein, ordnete eine Prüfung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt der Duisburger Ermittlungsbehörde an. Zum Ausgang der Prüfungen bleibt die Generalstaatsanwaltschaft trotz mehrfacher Nachfragen dieser Zeitung seit Monaten eine Antwort schuldig. Die Staatsanwaltschaft Duisburg stellte sich nun in einer Stellungnahme hinter die ermittlungsleitende Staatsanwältin: Es sei bereits nicht belegbar, dass seinerzeit ein entsprechender Schriftsatz von Meinberg bei der Staatsanwaltschaft Duisburg eingegangen sei. Daher entbehre der Vorwurf, die Staatsanwältin habe den Hinweis weder aktenkundig gemacht noch aufgegriffen, der Grundlage.

Stadt will in einem Strafprozess als Nebenklägerin auftreten

„Ungeheuerlich“, war abermals die erste Reaktion der städtischen Anwälte darauf. „Wir haben zwei definitive Nachweise, dass der entsprechende Brief von uns an die Staatsanwältin gegangen ist“, wirft Stuckmann der Justizbehörde vor, die Sachlage aktuell „nachweislich falsch“ darzustellen. Er kündigte derweil an, dass die Beteiligungsholding nach der Anklage gegen Rinas und acht weitere Angeschuldigte für einen Strafprozess einen Antrag auf Zulassung als Nebenklägerin stellen werde, um die Interessen der Stadt zu wahren.

Die Staatsanwaltschaft gab derweil an, dass beim hauseigenen Oberstaatsanwalt fast eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Maulwurf-Vorwürfe ein Verfahren gegen Justizbeamte laufe, das dem Verdacht der Indiskretionen im Bereich der Ermittlungsbehörden oder des Landgerichtes nachgehe. Zurzeit werde aber noch geprüft, ob Anhaltspunkte für strafbares Verhalten von Mitarbeitern bestehen und demnach Ermittlungen aufzunehmen sind. Aktuell gebe es keine Hinweise darauf.