Mülheim. . Weil er nicht auf die Wunsch-Schule kam, geht ein Zehnjähriger gar nicht zur Schule. Auch nach einem Gerichtsurteil will der Vater weiter kämpfen.
- Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf steht aus
- Bezirksregierung denkt über Bußgeldverfahren nach
- Arzt fürchtet psychische Probleme, falls das Kind zur zugewiesenen Schule gehen muss
Das erste Schulhalbjahr ist fast zur Hälfte gelaufen – der Sohn (10) von Ihsan Kersikoglu sitzt trotzdem weiter zu Hause. Der Dümptener schickt ihn nicht zum Unterricht, weil er darauf setzt, dass sein Junge nicht auf die zugewiesene Gesamtschule Saarn gehen muss, sondern doch die Gustav-Heinemann-Schule besuchen darf.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in Sachen Kersikoglu steht aus. Die Richterin, so heißt es, habe Urlaub bis 2. November. Die Bezirksregierung Düsseldorf könne trotzdem handeln. Schulpflicht bestehe ja, und für die Zuweisung sei die sofortige Vollziehung angeordnet worden.
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Besagte Bezirksregierung denkt aktuell über ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern nach, so Sprecherin Jessica Eisenmann. 1000 Euro pro Tag könne man maximal verlangen, gerechnet ab Zeitpunkt des Zuweisungsbescheids Mitte September. „Es ist ein schwererer Fall, als wenn man den letzten Tag vor den Ferien schwänzt. . .“
Vater reicht wegen angeblichen Fehlverhaltens Dienstaufsichtsbeschwerden ein
Kersikoglu hat sich zum möglichen Bußgeld bereits geäußert und ein Schreiben vorgelegt, wonach sein Sohn krank ist und ein Arzt vor starken psychischen Probleme warnt, falls dieser tatsächlich nach Saarn kommt.
Kersikoglu, der unserer Redaktion von „bösen anonymen Briefen“ an ihn berichtete, hat unterdessen drei Dienstaufsichtbeschwerden eingereicht: gegen die Leiterin der Dümptener Schule, einen Mitarbeiter der Bezirksregierung sowie gegen Uwe Alex, Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Schule. Letztere wurde schon geprüft und laut Stadtsprecher Volker Wiebels abgewiesen: „Es war kein Fehlverhalten nachzuweisen und fachaufsichtlich nichts zu rügen.“