Mülheim. . Vater prozessiert, damit sein Kind an der Gustav-Heinemann-Schule angenommen wird. Die Bezirksregierung ist alarmiert, wartet aber ab.
- Ein Vater will, dass sein Sohn nur auf die Gustav-Heinemann-Schule geht
- Dort wurde das Kind abgelehnt und bleibt nun daheim
- Bezirksregierung ist alarmiert. Gericht soll Entscheidung treffen
Ihsan Kersikoglu hat seine Drohung wahr gemacht: Wenn sein Sohn nicht auf die Gustav-Heinemann-Schule gehen darf, dann geht er nirgends hin. Schluss, Ende, Aus.
Das hatte der Dümptener Ende Mai angekündigt, nachdem sein Kind an der Boverstraße abgelehnt worden war. Alternativen wie die Gesamtschule Saarn, die den Jungen aufnehmen würde, kämen nicht in Betracht, hatte der 53-Jährige klar gemacht. Nun also sitzt der Zehnjährige, der in der vergangenen Woche mit der weiterführenden Schule hätte anfangen müssen, tatsächlich daheim. Die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde ist alarmiert, will aber erst eingreifen, wenn das Verwaltungsgericht Düsseldorf gesprochen hat.
Ein Eilverfahren ist anhängig
Ein Eilverfahren ist dort anhängig – „und wird zeitnah entschieden“, so Norbert Klein, Pressesprecher des Gerichts. Ihsan Kersikoglu und seine Frau versuchten auf diesem Wege, eine einstweilige Anordnung zu erwirken – und ihren Sohn so doch noch in der fünften Klasse der Gustav-Heinemann-Schule unterzubringen.
Auch bei den älteren Schwestern hatte es – wie berichtet – einst heftige Auseinandersetzungen mit der Schule gegeben. Nachdem alle drei Kinder dort (zunächst) abgelehnt worden waren, fühle er sich als „Mensch zweiter Klasse“, hatte Kersikoglu im Mai gesagt. Im Übrigen sei der Sohn ganz seiner Meinung. „Er sagt, von jeder anderen Schule würde er abhauen.“
Eine Vielzahl von Maßnahmen, die ein Schulleiter ergreifen kann
Bei Schulschwänzern, so erklärt Jessica Eisenmann, Sprecherin der Bezirksregierung, gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die ein Schulleiter ergreifen kann: erzieherische oder Ordnungsmaßnahmen oder auch die so genannte Zwangszuführung, die für gewöhnlich Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder der Polizei vornehmen. „In diesem Fall aber haben wir ja noch nicht einmal einen Schulleiter“, so Eisenmann. Der Junge gelte – nach Ablehnung durch die Gustav-Heinemann-Schule – als an keiner Schule angemeldet.
Nun könne man ein Bußgeldverfahren einleiten, erklärt die Sprecherin – „doch davon hat das Kind nichts“. Man könne auch darauf drängen, dass der Zehnjährige trotz des Klageverfahrens und gegen den erklärten Willen der Eltern die von der Bezirksregierung zugewiesene Gesamtschule Saarn besucht. Ihn derart zu zwingen aber empfindet Eisenmann als „Schikane“, so lange das Gericht nicht entschieden hat. Falls nämlich die einstweilige Anordnung doch im Sinne Kersikoglus beurteilt werde, „könnte es sein, dass der Junge ein, zwei Wochen in Saarn war, und sich dann wieder umgewöhnen muss. Das wäre für das Kind nicht sehr angenehm“. Aus pädagogischen Gründen also halte man zunächst die Füße still. „Das Ganze wird sich in den nächsten Tagen klären, und hoffentlich in die richtigen Bahnen kommen.“
Stadtverwaltung ist eingeschaltet
Vertreter der Bezirksregierung haben mit Kersikoglu Gespräche geführt, auch die Stadtverwaltung hat sich bemüht. „Wir haben beratend zur Seite gestanden, als er das Gespräch gesucht hat“, sagt Peter Hofmann, stellvertretender Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Schule. Man habe eindringlich mit dem Vater gesprochen, das Kindeswohl dabei immer im Kopf gehabt. „Wir haben daran appelliert, dass er den Platz in Saarn – unabhängig von der Gerichtsentscheidung – erstmal in Anspruch nimmt, um die Schulpflicht zu wahren.“
Kersikoglu hat all das nicht beeindruckt. Er wisse genau, dass andere Kinder, die bereits abgelehnt worden waren, doch noch an der Gustav-Heinemann-Schule angenommen worden seien. Sein Kommentar zu den Vermittlungsversuchen: „Die sind alle bockig.“