Mülheim. Der Vater, der seinen Sohn unbedingt auf die Gustav-Heinemann-Schule schicken wollte, ist vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gescheitert.
- Gescheitert ist ein Vater, seinen Sohn an der Gesamtschule Dümpten unterzubringen
- Die Bezirksregierung will das Kind jetzt der Gesamtschule in Saarn zuweisen
- Der Junge ist seit Schuljahresbeginn Zuhause
Ihsan Kersikoglu hat eine erste Schlappe erlitten: Der Dümptener, der unbedingt erzwingen möchte, dass sein Sohn (10) auf die Gustav-Heinemann-Schule gehen darf, obwohl er dort wegen deutlich zu vieler Anmeldungen – so wie fast 150 andere Kinder auch – abgelehnt worden war, ist mit seinem Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Das Kind muss nun wohl doch die Gesamtschule Saarn besuchen – zumindest so lange, bis das Hauptsacheverfahren geklärt ist.
Laut der Richterin bestand kein Grund für ein Eilverfahren, so Pressesprecher Norbert Klein. Entscheidend für den Beschluss sei zweierlei gewesen: Zum einen habe man der Familie mit der Gesamtschule Saarn die gleiche Schulform angeboten; zum anderen sei der Weg zumutbar. Acht Kilometer vom Elternhaus entfernt liege die Schule, sei in 36 Minuten mit dem Nahverkehr erreichbar.
Zuweisung ersetzt verweigerte Anmeldung
Für den Zeitraum, bis das Gericht abschließend über den Fall Kersikoglu entschieden hat, führt also kein Weg an Saarn vorbei. Und was, wenn das Kind trotzdem nicht dort auftaucht? „Dann könnten wir ein Bußgeld verhängen, eine Zwangszuführung vornehmen oder Zwangshaft anordnen“, sagt Jessica Eisenmann von der Bezirksregierung Düsseldorf. Der Vater nämlich begehe seit dem ersten Tag nach den Sommerferien eine fortgesetzte Pflichtverletzung. Sanktioniert werde er dafür aber erst einmal nicht; „unsere Absicht ist es zunächst, den Jungen der Gesamtschule Saarn zuzuweisen“.
Die Zuweisung ersetze die von Kersikoglu verweigerte Anmeldung. „Da es sich dabei um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, ist eine Anhörung notwendig.“ Es sei möglich, dass der 53-Jährige Tatsachen vorbringt, die die Entscheidung der Behörde noch beeinflussen können. Der Anhörungsbogen sei bereits auf dem Weg nach Mülheim. Da Kersikoglu mehrere Tage Zeit hat, sich zu äußern, sei nicht unwahrscheinlich, dass der Sohn weiter nicht zur Schule geht. Eisenmann zur Akte Kersikoglu: „ein absoluter Einzelfall“.