Mülheim. . Zum Schutz des Villenviertels an der Prinzenhöhe in Speldorf muss die Stadt Mülheim wegen Fehlern im Bebauungsplanverfahren einen Schritt zurück machen.

In ihrem Vorhaben, die Speldorfer Prinzenhöhe als stadtweit einzigartiges Villenviertel vor dichter Bebauung zu schützen, musste das städtische Planungsamt aufgrund eigener Fehler noch einmal einen Schritt zurück im Bebauungsplanverfahren machen. Dabei drängt die Zeit: Ende September läuft die ohnehin schon einmal verlängerte Veränderungssperre für das Gebiet aus, mit der ein Neubauprojekt auf dem Areal der alten Brohler-Villa auf Eis gelegt ist.

Zuletzt hatten die Entwürfe des Bebauungsplans im Mai und Juni öffentlich ausgelegen, damit Bürger zum letzten Mal Stellung beziehen konnten. Doch da fiel einem Bürger auf, dass im Plan maximale Bauhöhen angesetzt waren, die schon heute überschritten sind. Folge: Die Stadt muss in die Korrektur, eine erneute Offenlage wird erforderlich – auch weil die Stadtplaner eine weitere, von Anwohnern gewünschte Festsetzung zu Tiefgaragen versäumt hatten festzuschreiben: Fortan sollen pro Gebäude zwei separate Tiefgaragen möglich sein.

Nun ist also Eile geboten, will die Stadt nicht Gefahr laufen, im Streit mit den Eigentümern der Brohler-Villa den Kürzeren zu ziehen. So ist die erneute öffentliche Auslegung der Pläne per Dringlichkeitsbeschluss auf drei Wochen verkürzt worden, Stellungnahmen nur zu den geänderten Passagen möglich, damit der Stadtrat noch rechtzeitig Ende September den Bebauungsplan beschließen kann.

Mit den Eigentümern der Brohler-Villa streitet die Stadt übrigens auch vor dem Verwaltungsgericht. Sie hatte die Villa Anfang des Jahres in die Denkmalliste aufgenommen, die Eigentümer gingen dagegen vor. Zurzeit sei das Verfahren ruhend gestellt, so Planungsamtsleiter Jürgen Liebich. Die Kläger wollen seiner Darstellung nach erst das Ende des Bebauungsplanverfahrens abwarten, um dann womöglich die Klage zurückzuziehen. Laut Liebich hätten die Eigentümer nach neuem Baurecht immerhin die Möglichkeit, von ihrem Grund und Boden drei Parzellen für eine Neubebauung abzuzweigen.