Speldorf. .

Die Speldorfer Prinzenhöhe soll nach Willen von Verwaltung und Politik ihre exponierte Stellung als hochpreisiges Villenviertel nicht einbüßen. Zu diesem Zweck ist ein Bebauungsplan erarbeitet worden, zu dem nun auch noch einmal die Bürger Stellung nehmen können, bevor ihn der Stadtrat verabschiedet.

Mit ihrem Bebauungsplan will die Stadt möglichen Bestrebungen von Eigentümern entgegenwirken, die oftmals sehr großen Grundstücke an der Prinzenhöhe zu parzellieren für eine dichtere Bebauung, womöglich gar mit Mehrfamilienhäusern. Eine entsprechende Anfrage eines Eigentümers war 2013 Anlass für die Stadt, dem Begehren mit einer Veränderungssperre zu begegnen und ein Bauleitplanverfahren zur Sicherung des Villenviertels zu starten.

Eine Nachverdichtung in Wohngebieten gilt seit einiger Zeit in Mülheim zwar als erklärtes Ziel der Stadtplanung, um für Neubaugebiete nicht weiter grüne Stadtrandlagen anknabbern zu müssen. Doch im Villenviertel der Prinzenhöhe soll das nicht gelten, weil der außergewöhnliche Charakter vor Ort als schützenswert erachtet wird.

So regelt der nun vorgelegte Bebauungsplanentwurf, dass künftig an der Prinzenhöhe maximal zweigeschossig gebaut werden darf. Zudem soll gelten, dass maximal 30 Prozent eines Grundstücks bebaut werden können. Auch die Anzahl von Wohneinheiten soll reglementiert sein, ebenso werden für die Grundstücke diejenigen Bereiche definiert, auf denen Häuser entstehen dürfen. Flachdächer und Staffelgeschosse seien unzulässig, so Planungsamtsleiter Jürgen Liebich jüngst im Planungsausschuss, der bei einer Enthaltung der Linken die Offenlage des Planentwurfes beschloss.

Dieser kann nun von Bürgern vom 23. Mai bis einschließlich 23. Juni zu Öffnungszeiten des Technischen Rathauses im Stadtplanungsamt studiert werden, um gegebenenfalls vor einem Ratsbeschluss noch Stellung zu nehmen (Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage, linke Flurseite).