Mülheim. . An den Ruhestätten wird eine entsprechende Haltung vorausgesetzt. Radler sind in Mülheim ein kleineres Problem als frei laufende Hunde.

Friedhöfe gehören zu den sensibelsten Orten einer Stadt. Deswegen ist in Mülheim das Mitführen von Hunden verboten. Gleiches gilt aber auch für das Befahren des Geländes mit Fahrrädern oder Motorrollern.

Annemarie Bähr ist regelmäßig auf dem Styrumer Friedhof unterwegs und hat schon ein ums andere Mal erlebt, dass Leute mit dem Rad über den Friedhof gefahren sind. „Mit ist es schon passiert, dass ein Radfahrer kurz hinter mir geklingelt hat, um schneller vorbeizukommen“, schildert die Mülheimerin. Bei Radfahrern sei es aber nicht geblieben. Bähr: „Ich habe auch schon gesehen, dass manche mit Mopeds drüber fahren, um den Weg abzukürzen.“

Die Mülheimer Friedhofsordnung besagt eindeutig: „Auf den Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen oder Sport- und Freizeitgeräten aller Art zu befahren.“ Ausgenommen von dieser Regel sind Kinderwagen und Rollstühle. Das Schieben von Fahrrädern ist indes erlaubt. „Radfahrer werden von den Mitarbeitern auf das Verbot aufmerksam gemacht, nehmen das aber auch meistens an und steigen ab“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels.

Keine Konfrontationen

Das Radfahren auf den Friedhöfen sei ein weitaus kleineres Problem als die frei laufenden Hunde und führe vor allem zu wesentlich weniger Konfrontationen. Mopeds oder Motorroller seien in der Vergangenheit kaum aufgefallen. Hier handele es sich um Einzelfälle. „Auf die Sache mit den Hunden haben uns die Mitarbeiter explizit aufmerksam gemacht, das scheint ein echtes Problem zu sein“, sagt Wiebels, betont aber auch: „Natürlich ist Radfahren auf den Friedhöfen nicht erwünscht. Es wird eine gewisse Contenance vorausgesetzt.“

Im Übrigen gibt es eine Ausnahme, was das Befahren von Friedhöfen in Mülheim betrifft: Die Ringstraße auf dem Hauptfriedhof an der Zeppelinstraße darf in der Woche ab 14.30 Uhr zur Anlieferung befahren werden – allerdings nur im Schritttempo.