Mülheim. . Hundehalter nutzen die Friedhöfe in Mülheim als Auslauffläche für ihre Vierbeiner - trotz Verbot. Einige Gräber seien laut Stadt zerstört worden.
- Hunde sind auf Mülheimer Friedhöfen verboten
- Trotzdem nutzen viele Hundehalter die Areale zum Gassigehen
- Mitarbeiter des Ordnungsamts haben Platzverweise ausgesprochen
Hunde auf Friedhöfen? Da sagt die Stadt Mülheim grundsätzlich nein. Sie stellt aber andererseits fest, dass die Friedhöfe vermehrt als Auslauffläche genutzt werden. Dies führt oftmals zu Konfrontationen, wie ein Beispiel zeigt.
„Grundsätzlich sind Hunde auf Friedhöfen verboten“, stellt Stadtsprecher Volker Wiebels fest. Selbst angeleint dürfen die Vierbeiner nicht mitgeführt werden. „Wir machen das aus Pietätsgründen, damit sich Angehörige nicht belästigt fühlen“, erläutert Wiebels. Blindenhunde bilden freilich eine Ausnahme.
Hundebesitzer zeigen sich uneinsichtig
Dennoch, das bestätigt der Stadtsprecher, nutzen zunehmend mehr Hundehalter die Mülheimer Friedhöfe als Auslauffläche. Dabei seien sogar schon Gräber zerstört worden. „Die Mitarbeiter versuchen das Problem einzudämmen, haben aber eigentlich andere Aufgaben“, sagt Wiebels. Auch die sogenannte Grünsteife des Ordnungsamtes sei auf die Problematik aufmerksam gemacht worden. „Die Kollegen können aber nicht überall sein, außerdem sind Friedhöfe großflächig und dadurch nicht leicht zu überblicken“, beschreibt Wiebels die Schwierigkeiten.
Zudem zeigten sich immer wieder Fälle von uneinsichtigen Hundebesitzern. „Diese Uneinsichtigkeit beginnt ja eigentlich schon mit dem Betreten des Friedhofs“, sagt Wiebels, selbst Herrchen von drei Hunden. „Wenn man sie darauf anspricht, reagieren Hundehalter leider oft patzig.“
Konfrontation in Broich
Genau das hat ein 63-jähriger Mülheimer in der vergangenen Woche in Broich erlebt. Am frühen Morgen entdeckte er auf einer seiner regelmäßigen Radtouren mehrere Personen mit vier großen, freilaufenden Hunden auf dem Broicher Friedhof am Heuweg, wie er berichtet. Obwohl er nur angehalten und die Situation beobachtet habe, sei es schnell zur Konfrontation mit den Hundebesitzern gekommen. Der 63-Jährige fühlte sich am Ende sogar bedroht, so dass er die Polizei über den Vorfall informierte. Zwar sah er letztlich von einer Anzeige ab, Polizei und Stadt nehmen solche Hinweise aber entgegen, um die Situation auf den entsprechenden Friedhöfen besonders aufmerksam zu beobachten.
Platzverweise nur im Notfall
Auch die Mitarbeiter der Friedhöfe oder des Ordnungsamt können nicht nur von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, sondern im Zweifelsfall die Polizei rufen, sagt der Stadtsprecher. Zwar sind laut Wiebels bereits Platzverweise von den Ordnungshütern ausgesprochen worden, dies soll aber eigentlich nur im äußersten Notfall geschehen. „Wir appellieren an alle Hundebesitzer, sich an die Friedhofsordnungen in Mülheim zu halten.“