Mülheim. . Das Rheinische Amt für Denkmalpflege will Mülheims VHS unter Denkmalschutz gestellt sehen. Oberbürgermeister lässt Frage der künftigen Nutzung weiter offen.
Die Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) wussten schon in der vergangenen Woche, dass bei der Stadt kurz vor Fristablauf ein Brief der Oberen Denkmalbehörde eintrudeln würde. Nun hat auch Planungsamtschef Jürgen Liebich bestätigt: Es liegt ein Antrag vor zur Eintragung des VHS-Gebäudes in die städtische Denkmalliste.
„Das ist gut so, denn unsere VHS braucht endlich Ruhe und nicht noch weitere Versuche, an das attraktive Grundstück am Müga-Rand zu kommen“, so MBI-Fraktionssprecher Lothar Reinhard. Er erinnerte daran, dass die MBI es waren, die im August 2014 – mit Unterstützung des ehemals obersten städtischen Denkmalschützers Erich Bocklenberg – beim Rheinischen Amt für Denkmalpflege beantragt hatten, die Denkmalwürdigkeit des 70er-Jahre-Baus zu prüfen. Auch mit der äußerst regen Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der Müga“ hatten sich die MBI, aber auch andere linke Gruppierungen stark gemacht für den Standort der Bildungsstätte in der Müga. Initiativen-Sprecherin Ingrid Ketzer forderte: „Jetzt wird es Zeit, dass die Stadt Geld für die Sanierung zur Verfügung stellt.“
OB Scholten: Auftrag, das Beste daraus zu machen
Die Stadt selbst gab am Mittwoch nur eine knapp formulierte Pressemitteilung heraus. „Nun haben wir zumindest Klarheit über das Gebäude“, ließ sich Oberbürgermeister Ulrich Scholten zitieren. „Das kostet uns zwar Geld, aber vielen Mülheimern ist an dem Gebäude in dieser Form auch gelegen.“ Nun habe man den Auftrag, das Beste daraus zu machen und zu überlegen, wie es weitergehen kann. Ausdrücklich betonte Scholten, dass damit aber noch nicht festgelegt sei, wie das Gebäude in Zukunft genutzt werde. Dies solle Beratungsgegenstand der nächsten Monate sein.
Planungsamtsleiter Jürgen Liebich, der auch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt vertritt, kündigte derweil den Start des formellen Verfahrens zur Unterschutzstellung des Gebäudes an. So werde der städtische Immobilienservice als Eigentümer zunächst um Stellungnahme gebeten. Möglich sei nochmals, dass dieser wirtschaftliche Gründe gegen den Denkmalschutz vorbringe. Das LVR-Denkmalamt hat indes deutlich gemacht, dass „der Denkmalwert des Objektes unbestritten“ sei.
Liebich denkt die Theorie noch weiter, blickt darauf zurück, dass seinerzeit auch die Ruhranlagen von Ruhrbania als Gartendenkmal eingetragen gewesen sind. In der Abwägung der Interessen sei man dazu gekommen, dass der Ruhrbania-Bebauung ein höheres öffentlichen Interesse beizumessen gewesen sei. Den Denkmalschutz, so Liebich – er betont seine theoretischer Betrachtung – könne man „in der Regel nur aushebeln durch ein Bebauungsplanverfahren“.
SPD für Verbleib der VHS
Für einen solchen Fall kündigt Initiativen-Sprecherin den langen Atem des Widerstandes an. Sie glaubt aber nun nicht mehr an eine Gefahr für den Standort, ein Umdenken habe es ja schließlich auch bei der SPD gegeben. Deren Fraktionschef Dieter Wiechering untermauerte dies am Dienstag: „Ich gehe davon aus, dass die VHS dort bleibt.“ Gleichzeitig zeigte er sich „nicht berauscht“ von der Unterschutzstellung, „weil uns dies auch ein Stück gestalterische Freiheiten für neue Nutzungen nimmt und alles ein Stückchen teurer wird“.