Mülheim. . Am 3. November sehen sich das Land und die Flughafengesellschaft im Streit um die Fortführung des Flughafenbetriebs vor Gericht wieder.
Am 3. November sehen sich das Land und die Flughafengesellschaft im Streit um die Fortführung des Flughafenbetriebs vor Gericht wieder. Das Landgericht Duisburg bestätigte am Dienstag eine entsprechende Terminierung.
Bekanntlich will das Land gerichtlich erzwingen, dass es rückwirkend zum 31. Dezember 2014 die Flughafengesellschaft verlassen kann – wird dem stattgegeben, müssten die Städte Essen und Mülheim als verbleibende Gesellschafter alleine das jährliche Defizit aus dem Betrieb tragen.
In der Klageschrift des Landes heißt es, dass die Gutachter von Lenz und Johlen die Auflösung der Flughafengesellschaft als Option für einen zügigen Ausstieg aus dem Verlustgeschäft geprüft hätten, dieses Ausstiegsszenario“ auf Wunsch der Stadt Mülheim“ aber keinen Eingang ins Gutachten gefunden habe.