Mülheim/Duisburg. . Der Mülheimer Geschäftsmann Günther Dahms, ehemals Teamchef des Rennstalls Coast, zieht mit Ex-Radrennstar Jan Ullrich erneut vor Gericht.
Bereits zweimal hat der Mülheimer Günther Dahms, ehemaliger Chef des Rennstalles „Coast“, eine juristische Niederlage gegen den Ex-Tour de France Sieger Jan Ullrich hinnehmen müssen. Nun versucht der 68-jährige Modeunternehmer zu verhindern, dass Forderungen, die Ullrich bereits vor Jahren gegen ihn erstritt, vollstreckt werden. Hauptargument: Der einstige Radsport-Star habe vor Gericht gelogen.
Erst spät war Jan Ullrich 2003 zum Team „Coast“ gestoßen. Da gab es schon den Doping-Verdacht, der den Sieger der Tour de France von 1997 zwang, das Telekom-Trikot auszuziehen. Doch „Coast“ hatte sich mit der Verpflichtung Ullrichs und anderer Radsport-Prominenz offenbar übernommen. Der Rennstall schlidderte in die Insolvenz, konnte die Gehälter der radelnden Werbeträger nicht mehr zahlen.
Doping war Verstoß gegen Vertragsbedingungen
Jan Ullrich wollte sein Geld trotzdem, verklagte Dahms auf 1,4 Millionen Euro. 2008 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf nach vierjährigem Rechtsstreit, dass der Mülheimer Geschäftsmann 340.000 Euro plus Zinsen zahlen müsse. Vergeblich versuchte der mit einer Schadenersatzklage gegen Ullrich, die in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen wurde, zu kontern. Sein Argument: Der Rad-Profi, der 2012 von Sportgerichten wegen Dopings verurteilt worden ist und dem alle Erfolge seit 2005 aberkannt worden sind, habe auch schon in den drei Monaten beim Team „Coast“ 2003 gedopt und so gegen eine elementare Bedingung des Vertrages mit dem Rennstall verstoßen.
Erst der steile Aufstieg, dann 2003 der harte Fall
In Mülheims Radsportszene ist Günther Dahms nie in Erscheinung getreten. Dass er plötzlich mit dem Rennstall Coast Furore machte, stieß in der Szene schnell auf Skepsis: Ob der sich da nicht übernimmt?, tuschelten schon damals Ex-Profis, die am Radrennen „Rund um Winkhausen“ an den Start gingen.
„Der bekloppte Träumer“, titelte Der Tagesspiegel 2003 anlässlich der Nachricht, dass der Weltsportverband UCI den Rennstall Coast gesperrt hatte. Der 45-jährige Boutiquen-Besitzer sei ein Radsport-Verrückter, „den nicht Eitelkeit dazu treibt, Millionen von Euro aus seinem Privatvermögen in ein Rennteam zu stecken“. Seine Motive habe der Unternehmer so erklärt: „Ich bin vorbestraft wegen Radfahrgeilheit.“
Genau das hatte Ullrich im Zusammenhang mit seiner Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter Eid bestritten. 2013 dann die Überraschung: In Interviews bestätigte der einstige Träger des Gelben Trikots die Entscheidungen der Sportgerichte gegen ihn im Nachhinein und gab öffentlich zu, mit Eigenblutpräparaten seine Leistung gesteigert zu haben.
Meineid auf Falschaussage?
Günther Dahms aktueller juristischer Vorstoß zielt genau in diese Kerbe: Er hat beim Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit will der Geschäftsmann, dem es inzwischen finanziell nicht mehr ganz so gut gehen soll, erreichen, dass Jan Ullrich untersagt wird, aus dem Urteil von 2008 gegen ihn zu vollstrecken. Dahms und seine Anwälte argumentieren damit, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf sein Urteil, mit dem es den Mülheimer zur Zahlung verdonnerte, vor allem auf die eidliche Aussage Ullrichs gestützt habe. Und das sei nun einmal ein Meineid gewesen.
Am Freitag werden sich die Juristen in öffentlicher Hauptverhandlung mit dem Antrag auseinandersetzen. Die mündliche Verhandlung vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg beginnt um 10 Uhr. Ein persönliches Erscheinen Jan Ullrichs hat das Gericht übrigens nicht angeordnet.