Weinfelden. . Crash mit Spätfolgen: Im Mai 2014 verursachte der einstige Tour-de-France-Sieger einen Autounfall. Nun droht ihm deshalb eine Freiheitsstrafe.
Im Verfahren um den Alkohol-Unfall von Ex-Radprofi Jan Ullrich in der Schweiz hat das Gericht überraschend einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgeschmettert. Damit droht Ullrich doch wieder eine Haftstrafe.
Der Präsident des Bezirksgerichts in Weinfelden (Kanton Thurgau), Pascal Schmid, warf der Staatsanwaltschaft erhebliche Nachlässigkeit vor. So seien Gutachten, wonach Ullrich bei dem Unfall am 19. Mai 2014 "nur" 139 Stundenkilometer - bei erlaubtem Tempo 80 - fuhr, nicht glaubwürdig.
Gericht will Ullrich als "Raser" einstufen
Andere Gutachten würden von 143 km/h ausgehen. Sie seien jedoch von der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend gewürdigt worden. Der Unterschied sei erheblich, sagte Schmid: Bei 143 Stundenkilometern sei Ullrich nämlich laut Schweizer Verkehrsrecht als "Raser" einzustufen und zwingend zu mindestens einem Jahr Gefängnis zu verurteilen. Hinzu komme die Fahruntüchtigkeit, die das Strafmaß noch weiter erhöhen könne. Ullrich war mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Gewichtspromille an einer Kreuzung in Mattwil südlich des Bodensees auf zwei andere Autos aufgefahren.
Zuvor hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen Strafmaßantrag von 18 Monaten geeinigt, die jedoch für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Außerdem war eine Geldbuße von umgerechnet 9600 Euro vorgeschlagen worden. Doch die Richter spielten nicht mit.
Ermittlungen werden neu aufgerollt
Gerichtspräsident Schmid rügte auch scharf, dass die Staatsanwaltschaft eine bei Ullrich nach dem Unfall festgestellte Einnahme des Beruhigungsmittels Valium in Kombination mit dem Alkohol überhaupt nicht ausreichend berücksichtigt, sondern in der Anklageschrift verschwiegen habe.
Die Staatsanwaltschaft muss nun die Ermittlungen neu aufrollen und alle möglicherweise straferschwerenden Umständen neu gewichten. Dass Ullrich tiefe Reue gezeigt habe, sei zwar anzuerkennen, erklärte der Richter. Doch er machte zugleich klar, dass dies nicht dazu verleiten dürfe, Ullrich anders zu behandeln als andere Angeklagte in ähnlichen Fällen.(dpa)