Mülheim. . Der Mülheimer Mediziner Uwe Brock begrüßt die Gesetzesinitiative, die die Annahme von Geschenken durch Ärzte oder andere korrupte Verhaltensweisen unter Strafe stellt.

Wiederholt hatte der Arzt Uwe Brock in den vergangenen Jahren auf Angebote von Pharmaunternehmen und Marketingagenturen aufmerksam gemacht, die ihm offeriert wurden, er aber als Korruptionsversuch einstufte: Eine Veranstaltung im Essener Hotel Mövenpick etwa zum Thema Bluthochdruck, für die er 200 Euro und womöglich noch Essen und Getränke erhalten hätte oder 50 Euro für das Ausfüllen eines Fragebogens, was bestenfalls 20 Minuten in Anspruch nehmen würde. Leicht verdientes Geld, so Brock damals, wenn man berücksichtigt, dass er damals pro Patient 37,45 Euro im Quartal bekommen hat.

Hätte er in beiden Fällen zugegriffen wäre das zwar kein Straftatbestand, aber immerhin ein Verstoß gegen Paragraph 32 der Berufsordnung. Geschenke - und als solches sei beides zu werten - dürfen sich nur im geringfügigen Bereich bewegen. Schon damals, vor inzwischen zweieinhalb Jahren, war ein Gesetz in Arbeit, das Korruption bei Ärzten unter Strafe stellen sollte. Das befindet sich nun nach langem Ringen auf der Zielgeraden und Mediziner müssen mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren rechnen, wenn sie Geschenke oder übertriebene Honorare für Fortbildungsveranstaltungen annehmen, die sie als Teilnehmer besuchen. Brock, der auch der lokale Vertreter der Ärztekammer ist, begrüßt das Gesetz.

Wenige schwarze Schafe

Ob die Regelungen ausreichend seien, werde die Praxis zeigen. Aus seiner Sicht seien es wenige schwarze Schafe, die diese Gesetzeslücke in der Vergangenheit ausgenutzt hätten. „Es ist wichtig, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht beeinträchtigt wird. Er geht aber davon aus, dass es in den vergangenen Jahren zu einem gesellschaftlichen Wandel gekommen sei und solche Zuwendungen weitaus kritischer gesehen würden - auch dadurch, dass sie immer wieder thematisiert wurden. Die dreistesten Versuche lägen inzwischen ein Jahrzehnt zurück. „die Zeiten, in denen Pharmafirmen Rheumamittel auf Ischia präsentiert haben, sind vorbei“, denkt er. Zentral ist: „Der Patient muss davon überzeugt sein, dass der Arzt ein Medikament verschreibt, weil es seiner Gesundheit gut tut.“

Bei der Fortbildung seien dann möglicherweise stärker die Krankenkassen gefordert. 50 Stunden im Jahr müssen sich Ärzte pro Jahr fortbilden, zehn Stunden davon können sie als Textlektüre geltend machen. Ob sie das tun, werde alle fünf Jahre kontrolliert. Schon jetzt wird nach jeder Fortbildung ein Kontrollbogen ausgefüllt, auf dem danach gefragt wird, ob die Teilnehmenden Ärzte sich in ihrem Handeln beeinflusst fühlen. „Auch das wirkt schon präventiv“, ist Brock überzeugt. Ein Sponsoring von Veranstaltungen durch Pharmaunternehmen sieht er zunächst gelassen, sofern Transparenz herrsche und Manipulation ausbleibe.

Wenn Werbeartikel (Kalender oder Kugelschreiber) von einem Unternehmen in einer Praxis liegen, sollte Patienten das nicht beunruhigen.So leicht ließen sich Ärzte in ihrem Verhalten auch nicht beeinflussen.